Inhalt
Anordnung einer Urnenabstimmung für die Gemeinden Hirzel, Horgen und Oberrieden
Eidgenössische Volksabstimmung
1
Volksinitiative vom 7. Juli 2011 "Volkswahl des Bundesrates"
2
Änderung vom 28. September 2012 des Asylgesetzes (AsylG) (Dringliche Änderungen des Asylgesetzes)
B
Kantonale Volksabstimmung
1
Gesetz über den Beitritt zum Konkordat über Massnahmen gegen Gewalt anlässlich von Sportveranstaltungen (Änderung vom 5. November 2012; Bewilligungspflicht und Massnahmen)
2
Kantonale Volksinitiative "Gegen Steuergeschenke für Superreiche; für einen starken Kanton Zürich (Bonzensteuer)"
C
Gemeindeabstimmung Politische Gemeinde Horgen
Teilrevision der Gemeindeordnung
A
Vorlage I (Organisationsänderungen)
B
Vorlage II (Anpassungen bei der Pensionskasse)
D
Ersatzwahl eines Mitglieds des Gemeinderats der Politischen Gemeinde Horgen für den Rest der Amtsdauer 2010 bis 2014 / 2. Wahlgang
Folgende definitiven Wahlvorschläge liegen vor:
- Dorn Antonia Gertrud, geb. 1959, Chemielaborantin/Disponentin, Glärnischstrasse 8, 8810 Horgen, SVP
- Ledermann Roman, geb. 1981, Softwareentwickler, Glärnischstrasse 6, 8810 Horgen, SP
Stimm- und Wahlberechtigung
Stimm- und Wahlberechtigt sind alle Schweizerbürgerinnen und Schweizerbürger, welche das 18. Altersjahr zurückgelegt haben und vom Stimmrecht nicht ausgeschlossen sind. Die Stimmberechtigung beginnt mit der Niederlassung in der Gemeinde.
Stimmberechtigte, die ihren Stimmrechtsausweis und die Stimmzettel bis Samstag,
18. Mai 2013 nicht erhalten haben, können das Stimmmaterial bis Freitagvormittag, 7. Juni 2013 bei der Gemeindekanzlei verlangen. Stimm- und Wahlzettel sind eigenhändig und handschriftlich auszufüllen.
Ausübung des Stimmrechts
Die Stimmberechtigten haben folgende Möglichkeiten:
- Persönlich an der Urne zu den auf dem Stimmrechtsausweis angegebenen Urnenöffnungszeiten. Dabei ist der immer zu unterschreibende Stimmrechtsausweis abzugeben.
- Brieflich ab Empfang des Stimmmaterials bis spätestens zur Schliessung der Wahl- und Abstimmungslokale am Abstimmungssonntag, unter Beachtung der auf dem Stimmrechtsausweis angegebenen Bestimmungen für die briefliche Stimmabgabe.
- Stellvertretung durch eine beliebige stimmberechtigte Person. Wer sich an der Urne vertreten lassen möchte, muss den Stimmrechtsausweis unterschreiben und ihn der Stellvertreterin oder dem Stellvertreter an die Urne mitgeben. Eine stimmberechtigte Person kann höchstens zwei weitere Personen an der Urne vertreten.
Abstimmungslokale, Wahlbüro und Auszählung
Die Urnenlokale und deren Öffnungszeiten sind auf den zugestellten Stimmrechtsausweisen aufgedruckt.
Das Auszählen der Stimmzettel erfolgt:
- in Horgen ab 09.30 Uhr im Gemeindesaal Schinzenhof
- in Oberrieden ab 11.30 Uhr im Gemeindehaus
- in Hirzel ab 10.00 Uhr im Gemeindehaus
Im Übrigen wird für die Durchführung der Abstimmungen und Wahlen auf das Gesetz über die politischen Rechte (GPR) verwiesen.
Die Stimmregister liegen in den Gemeindekanzleien bis am Freitag vor dem Urnengang zur Einsicht auf.
Im Auftrag
Gemeinderat Horgen
Zugehörige Objekte
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13_06_09_weisung_ua_horgen.pdf | Download | 0 | 13_06_09_weisung_ua_horgen.pdf |