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Revision Versorgungsbaulinien Einsiedlerstrasse - Seegartenstrasse

22. März 2013
Festsetzung - Öffentliche Planauflage

Der Gemeinderat hat mit Beschluss Nr. 98 vom 11. März 2013 die Revision der Versorgungsbaulinien Einsiedlerstrasse - Seegartenstrasse als Ergänzung des Baulinienplans die Beschränkung des Vertikalbereichs mit Höhenkoten neu festgesetzt.

Die Unterlagen liegen während 30 Tagen ab der Publikation, d.h. vom 22. März 2013 bis 22. April 2013, beim Bausekretariat, Gemeindehaus, Bahnhofstrasse 10, öffentlich auf und können während den ordentlichen Bürozeiten eingesehen werden.

Innerhalb der genannten Auflagefrist von 30 Tagen können betroffene Grundeigentümer oder sonst wie in ihren schutzwürdigen Interessen berührte Personen gegen die Versorgungsbaulinien beim Baurekursgericht des Kantons Zürich, 8090 Zürich, schriftlich und im Doppel Rekurs erheben, wobei die Rekursschrift einen Antrag und dessen Begründung enthalten muss.

Horgen, 22. März 2013                          GEMEINDERAT HORGEN

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