Inhalt
ZVV-Fahrplanverfahren 2014 - 2015
Die Bevölkerung hat die Möglichkeit, schriftliche, kurz gefasste Änderungswünsche mit entsprechender Begründung bis spätestens 2. April 2013 bei den Wohngemeinden (Gemeinderat / Stadtrat) einzureichen. Die Begehren werden in der Folge von der betroffenen Gemeinde geprüft und mit ihrer Stellungnahme versehen zur weiteren Bearbeitung an die regionale Verkehrskonferenz weitergeleitet.
16. März 2013
Gemeinde-/Stadtverwaltungen
des Bezirkes Horgen
Zugehörige Objekte
Name | |||
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1203_Medieninfo_SZU_Fahrplanauflage.pdf | Download | 0 | 1203_Medieninfo_SZU_Fahrplanauflage.pdf |
Name | Telefon | Kontakt |
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Tiefbau | 044 728 43 08 | tiefbau@horgen.ch |