Inhalt

Anordnung einer Urnenabstimmung für die Gemeinden Hirzel, Horgen und Oberrieden

21. Januar 2013
Am Sonntag, 3. März 2013 findet statt:
A
Eidgenössische Volksabstimmung


1
Bundesbeschluss vom 15. Juni 2012 über die Familienpolitik

2
Volksinitiative vom 26. Februar 2008 "gegen die Abzockerei"

3
Änderung vom 15. Juni 2012 des Bundesgesetzes über die Raumplanung


B
Kantonale Volksabstimmung


1A
Beschluss des Kantonsrates
Gesetz über die Anpassung des Personalrechts bei Lehrpersonen an der Volksschule (vom 6. Februar 2012)

1B
Gegenvorschlag von Stimmberechtigten

2
Steuergesetz
(Änderung vom 2. April 2012; Steuersätze der Grundstückgewinnsteuer)

3
Mittelschulgesetz
(Änderung vom 27. August 2012, Hauswirtschaftskurse an Mittelschulen)

4
Beschluss des Kantonsrates über die Behandlung der Einmaleinlage und der Arbeitgeber-Beiträge zur Sanierung der Versicherungskasse für das Staatspersonal beim mittelfristigen Ausgleich (vom 2. April 2012)

C
Gemeindeabstimmung Politische Gemeinde Horgen


1
Projekt- und Kreditbewilligung für die Sanierung der Werkleitungen an der Bergstrasse mit Kosten von Fr. 3‘485‘000.00

2
Kreditbewilligung für die Finanzierung der Übergangsregelung (Schutz der Übergangsgeneration) der Pensionskasse Horgen von Fr. 4‘500‘000.00

D
Ersatzwahl eines Mitglieds des Gemeinderats der Politischen Gemeinde Horgen für den Rest der Amtsdauer 2010 bis 2014


Die ordentliche Wahlanordnung erfolgte bereits am 7. Dezember 2012.

Folgende definitiven Wahlvorschläge liegen vor:
  • Dorn Antonia Gertrud, geb. 1959, Chemielaborantin/Disponentin, Glärnischstrasse 8, 8810 Horgen, SVP
  • Ledermann Roman, geb. 1981, Softwareentwickler, Glärnischstrasse 6, 8810 Horgen, SP
Es können auch nicht aufgeführte Kandidatinnen und Kandidaten gewählt werden.


Stimm- und Wahlberechtigung
Stimm- und Wahlberechtigt sind alle Schweizerbürgerinnen und Schweizerbürger, welche das 18. Altersjahr zurückgelegt haben und vom Stimmrecht nicht ausgeschlossen sind. Die Stimmberechtigung beginnt mit der Niederlassung in der Gemeinde.

Stimmberechtigte, die ihren Stimmrechtsausweis und die Stimmzettel bis Samstag,
9. Februar 2013 nicht erhalten haben, können das Stimmmaterial bis Freitagvormittag, 1. März 2013 bei der Gemeindekanzlei verlangen. Stimm- und Wahlzettel sind eigenhändig und handschriftlich auszufüllen.

Ausübung des Stimmrechts
Die Stimmberechtigten haben folgende Möglichkeiten:
  • Persönlich an der Urne zu den auf dem Stimmrechtsausweis angegebenen Urnenöff­nungszeiten. Dabei ist der immer zu unterschreibende Stimmrechtsausweis abzu­geben.
  • Brieflich ab Empfang des Stimmmaterials bis spätestens zur Schliessung der Wahl- und Abstimmungslokale am Abstimmungssonntag, unter Beachtung der auf dem Stimm­rechtsausweis angegebenen Bestimmungen für die briefliche Stimmabgabe.
  • Stellvertretung durch eine beliebige stimmberechtigte Person. Wer sich an der Urne vertreten lassen möchte, muss den Stimmrechtsausweis unterschreiben und ihn der Stellvertreterin oder dem Stellvertreter an die Urne mitgeben. Eine stimmberechtigte Person kann höchstens zwei weitere Personen an der Urne vertreten.

B>Abstimmungslokale, Wahlbüro und Auszählung
Die Urnenlokale und deren Öffnungszeiten sind auf den zugestellten Stimmrechtsauswei­sen aufgedruckt.

Das Auszählen der Stimmzettel erfolgt:
  • in Horgen ab 08.30 Uhr im Gemeindesaal Schinzenhof
  • in Oberrieden ab 11.30 Uhr im Gemeindehaus
  • in Hirzel ab 10.00 Uhr im Gemeindehaus

Im Übrigen wird für die Durchführung der Abstimmungen und Wahlen auf das Gesetz über die politischen Rechte (GPR) verwiesen.

Die Stimmregister liegen in den Gemeindekanzleien bis am Freitag vor dem Urnengang zur Einsicht auf.

Horgen, 24. Januar 2013

Im Auftrag
Gemeinderat Horgen