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Aus den Verhandlungen des Gemeinderats Horgen

6. Dezember 2012
Auswertung der öffentlichen Vernehmlassung erfolgt – Es bleibt bei neun Gemeinderatsmitgliedern

Der Gemeinderat hat die Antworten aus der öffentlichen Vernehmlassung ausgewertet und den Vorschlag für die Teilrevision der Gemeindeordnung überarbeitet. Der Gemeinderat Horgen soll weiterhin neun Mitglieder zählen. Weil das Schulpräsidium in den Gemeinderat integriert wird, werden die Aufgaben neu verteilt. Die Sozialbehörde wird auch in Zukunft vom Stimmvolk gewählt.
Mehr als 100 schriftliche Antworten sind zum Vorschlag für die Teilrevision der Gemeindeordnung eingegangen. In den Medien erschienen zum Entwurf zahlreiche Berichte. Alle diese Meinungsäusserungen hat der Gemeinderat ausgewertet und im Rahmen einer Klausursitzung Anfang Dezember das weitere Vorgehen bestimmt.

Akzeptanz der heutigen Organisation
Die Stellungnahmen zum Vorschlag des Gemeinderates drücken eine grosse Akzeptanz der heutigen Gemeindeorganisation aus. Veränderungen an der offensichtlich gut funktionierenden demokratischen Aufgaben- und Kompetenzverteilung zwischen Bevölkerung und Behörden wurden in der Vernehmlassung kritisch beurteilt. Die Vermutung, kleinere Parteien oder Gruppierungen hätten bei einer Reduktion der Mitgliederzahl im Gemeinderat oder beim Verzicht auf die Volkswahl der Sozialbehörde verminderte Wahlchancen nimmt der Gemeinderat ernst. Er nimmt auch zur Kenntnis, dass mit den vorgeschlagenen Änderungen eine Machtkonzentration beim Gemeinderat befürchtet wird. In der Vernehmlassung ist vereinzelt die Diskussion angeklungen, parallel zur Reduktion der Mitgliederzahl im Gemeinderat die Einführung eines Parlaments zu prüfen. Die Vor- und Nachteile eines Parlaments wurden bereits im Vorfeld der heute geltenden Gemeindeordnung evaluiert und die Einführung in der Folge negativ beantwortet. Da der Gemeinderat nun auf weitergehende Veränderungen verzichtet, ist die Aufgabe der Gemeindeorganisation mit Gemeindeversammlung zurzeit kein Thema.

Schulpräsidium im Gemeinderat integriert
Zum einen soll das Schulpräsidium in den Gemeinderat integriert werden. Dafür sprechen die guten Erfahrungen anderer Gemeinden. Der Austausch zwischen den beiden wichtigen Organen wird dadurch institutionalisiert, die Wege werden kürzer und wichtige Fragen, beispielsweise im Finanz- und Infrastrukturbereich, können rasch behandelt und entschieden werden. Das Schulpräsidium wählen die Stimmberechtigten weiterhin direkt an der Urne. Es ist von Amtes wegen Mitglied des Gemeinderats. Bedingt durch die Integration des Schulpräsidiums werden die bisherigen Aufgaben auf acht Ressorts aufgeteilt. Dabei wird das Ressort Gesundheit, Energie und Umwelt aufgelöst bzw. die Aufgaben in die anderen Ressorts integriert.
Zum anderen wird die Schulpflege von elf auf neun Mitglieder verkleinert. Das ist möglich, weil die übergeordnete Gesetzgebung immer mehr Aufgaben und Kompetenzen der Schulpflege an die Schulleitungen überträgt.

Verbundlösung Alter
Der Gemeinderat nimmt aufgrund der Stellungnahmen Abstand von der Auslagerung der Aufgaben im Altersbereich. Die Reaktionen lassen den Schluss zu, dass die Bevölkerung dem Gemeinderat eine hohe Kompetenz in diesem Aufgabengebiet zuspricht. Offenbar wird befürchtet, dass bei einer Auslagerung dieses gesellschaftlich bedeutenden Themas der Einfluss der Gemeinde zu stark geschmälert würde. Hinzu kommt die Kritik, der Gemeinderat würde mit einer Auslagerung das "Tafelsilber" weggeben. Unbestritten ist, dass die Kräfte im Altersbereich gebündelt und die Synergien besser genutzt werden sollen. Die bereits geleisteten Vorarbeiten sind dafür eine solide Grundlage, die nun für eine verwaltungsinterne Verbundlösung verwendet werden. Die politische Verantwortung bleibt damit beim Gemeinderat und die Aufgaben werden in ein neues Ressort Gesellschaft integriert.

Aufgabenneuverteilung unter Berücksichtigung der integrierten Bildung (Schulpräsidium)
In der Gemeindeordnung werden die gemeinderätlichen Ressorts weiterhin genannt. Der Gemeinderat strebt eine ausgewogene Verteilung der Aufgaben auf seine Mitglieder an und sieht folgende neun Ressorts vor:



  • Präsidiales (Gemeindepräsidium)
  • Bildung (Schulpräsidium)
  • Finanzen
  • Gesellschaft
  • Liegenschaften
  • Werke
  • Tiefbau
  • Hochbau
  • Sicherheit
Die detaillierte Aufgabenzuweisung erfolgt wie bisher in der Organisationsverordnung. Neu geschaffen wird das Ressort Gesellschaft (inkl. Soziales). Die Sozialbehörde bleibt in ihrer heutigen Form bestehen. Die sechs Mitglieder werden von den Stimmberechtigten an der Urne gewählt. Sie besorgt selbstständig das Fürsorgewesen nach kantonaler und eidgenössischer Gesetzgebung. Bereits vom 1. Januar 2013 an ist sie jedoch nicht mehr zuständig für den Vormundschaftsbereich. Dieser ist in eine regionale Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde übergegangen.

Die nächsten Schritte
Unbestritten in der Vernehmlassung waren die Anpassungen bei der Pensionskasse. Diese fliessen jetzt zusammen mit den angepassten Organisationsbestimmungen in die definitive Vorlage ein. Das kantonale Gemeindeamt hat die Teilrevision bereits vorgeprüft. Die Empfehlungen werden bei der Ausarbeitung der Abstimmungsvorlage mitberücksichtigt. Die Abstimmung über die Teilrevision der Gemeindeordnung findet am 9. Juni 2013 statt. Die Vorlagen werden aufgeteilt, so dass die Stimmberechtigten über die Organisationsbestimmungen und die Pensionskasse separat entscheiden können. Der Gemeinderat wird in den nächsten Monaten die Organisationsverordnung revidieren. In dieser Verordnung werden die Details der Aufgaben- und Kompetenzzuweisungen geregelt. Das ermöglicht den Stimmbürgerinnen und Stimmbürgern nachzuvollziehen, wie die Aufgaben im Gemeinderat künftig verteilt sein werden. Die Abstimmungsvorlage und der Bericht des Gemeinderats werden bis Ende Februar 2013 ausgearbeitet und auf der Website der Gemeinde Horgen zur Verfügung gestellt.

Weitere Fragen beantworten:

Theo Leuthold
Gemeindepräsident
Telefon 044 728 42 89

Felix Oberhänsli
Gemeindeschreiber
Telefon 044 728 42 85