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Ersatzwahl eines Mitglieds des Gemeinderats für den Rest der Amtsdauer 2010 bis 2014 (provisorischer Wahlvorschlag)

20. November 2012
Gestützt auf die Wahlausschreibung vom 6. Oktober 2012 ist für die Ersatzwahl eines Mitglieds des Gemeinderats innert der festgesetzten Frist folgender Wahlvorschlag eingereicht worden:

Ledermann Roman, geb. 1981, Softwareentwickler, Glärnischstrasse 6, SP
In Anwendung von Art. 10 und 11 der Gemeindeordnung und § 53 des Gesetzes über die politischen Rechte (GPR) wird eine neue Frist von 7 Tagen, bis spätestens am 27. November 2012, angesetzt, innert welcher der Wahlvorschlag zurückgezogen oder geändert werden oder auch neue Wahlvorschläge beim Präsidialamt, Bahnhofstrasse 10, Postfach, 8810 Horgen, eingereicht werden können.

Wählbar ist jede stimmberechtigte Person, die ihren politischen Wohnsitz in der Gemeinde Horgen hat. Die Kandidatin oder der Kandidat muss mit Namen und Vornamen, Geschlecht, Geburtsdatum, Beruf, Adresse und Heimatort auf dem Wahlvorschlag bezeichnet werden. Zusätzlich können der Rufname und die Zugehörigkeit zu einer politischen Partei angegeben werden.

Jeder neue Wahlvorschlag muss von mindestens 15 Stimmberechtigten der Politischen Gemeinde Horgen unter Angabe von Name, Vorname, Geburtsdatum und Adresse eigenhändig unterzeichnet sein. Diese können ihre Unterschrift nicht zurückziehen. Jede Person kann nur einen Wahlvorschlag unterzeichnen. Der Wahlvorschlag kann mit einer Kurzbezeichnung versehen werden.

Der Gemeinderat erklärt den Vorgeschlagenen als gewählt, wenn die Voraussetzung für eine stille Wahl gemäss § 54 GPR erfüllt ist.

Sind die Voraussetzungen für eine stille Wahl nicht erfüllt oder ist eine stille Wahl nicht vorgesehen, wird am 3. März 2013 eine Urnenwahl durchgeführt.

Gegen diese Anordnung kann wegen Verletzung von Vorschriften über die politischen Rechte und ihre Ausübung innert 5 Tagen, von der Veröffentlichung an gerechnet, schriftlich Rekurs in Stimmrechtssachen beim Bezirksrat Horgen, Postfach, 8810 Horgen, erhoben werden.

Die Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung erhalten.


Horgen, 20. November 2012
Gemeinderat Horgen