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Öffentliche Auflage eines Strassenprojektes

9. November 2012
Folgendes Projekt wird gemäss §§ 16 und 17 des Strassengesetzes (StrG) des Kantons Zürich öffentlich aufgelegt:

Umgestaltung des Doppelknotens Stocker-/Einsiedler-/Oberdorfstrasse
Die Projektunterlagen liegen ab Freitag, 9. November 2012 während 30 Tagen, d. h. bis Montag, 10. Dezember 2012, während den üblichen Öffnungszeiten im Gemeindehaus, Bauamtssekretariat, Büro 510, Bahnhofstrasse 10, 8810 Horgen, zur öffentlichen Einsichtnahme auf.

Innerhalb der Auflagefrist kann gegen das Projekt beim Gemeinderat Horgen Einsprache erhoben werden. Zur Einsprache berechtigt ist, wer durch dieses Projekt berührt ist und ein schutzwürdiges Interesse an dessen Änderung oder Aufhebung hat. Die Einsprache muss schriftlich und mit Begründung im Doppel eingereicht werden.


Gemeinderat Horgen

Zugehörige Objekte