Inhalt
Öffentliche Auflage eines Strassenprojektes
Umgestaltung des Doppelknotens Stocker-/Einsiedler-/Oberdorfstrasse
Innerhalb der Auflagefrist kann gegen das Projekt beim Gemeinderat Horgen Einsprache erhoben werden. Zur Einsprache berechtigt ist, wer durch dieses Projekt berührt ist und ein schutzwürdiges Interesse an dessen Änderung oder Aufhebung hat. Die Einsprache muss schriftlich und mit Begründung im Doppel eingereicht werden.
Gemeinderat Horgen
Zugehörige Objekte
Name | Telefon | Kontakt |
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Tiefbau | 044 728 43 08 | tiefbau@horgen.ch |