Inhalt

Anordnung einer Urnenabstimmung für die Gemeinden Hirzel, Horgen und Oberrieden

18. Oktober 2012
Am Sonntag, 25. November 2012 findet statt:
A - Eidgenössische Volksabstimmung

1
Änderung vom 16. März 2012 des Tierseuchengesetzes

B - Kantonale Volksabstimmung

1A
Umsetzungsvorlage des Kantonsrates zur „prima-Initiative (Kantonale Volksinitiative für die Weiterentwicklung der Kindergartenstufe)“
Gesetz über die Einführung der Grundstufe (vom 2. Juli 2012)

1B
Gegenvorschlag des Kantonsrates
Gesetz über die freiwillige Einführung der Grundstufe (vom 2. Juli 2012)

2
Kantonale Volksinitiative „Rechtsschutz für alle (Mietgericht gebührenfrei)“

3
Kantonale Volksinitiative „Transparente Mieten (Offenlegung von Anpassungen bei Neuvermietung)“

C - Gemeindeabstimmung Politische Gemeinde Horgen

1
Projekt- und Kreditbewilligung für die Sanierung der Kanalisation, Werkleitungen und Strasse in der Plattenstrasse mit Kosten von Fr. 3‘533‘000.00

2
Kreditbewilligung für jährlich wiederkehrende Bruttokosten für die Projektklasse „Step by step“ an der Oberstufe Horgen von Fr. 351‘500.00

D - Evangelisch-reformierte Kirchgemeinde Horgen

Neuwahl von zwei Pfarrerinnen für den Rest der Amtsdauer 2012 - 2016 (siehe separate Wahlanordnung)

Stimm- und Wahlberechtigung
Stimm- und Wahlberechtigt sind alle Schweizerbürgerinnen und Schweizerbürger, welche das 18. Altersjahr zurückgelegt haben und vom Stimmrecht nicht ausgeschlossen sind. Die Stimmberechtigung beginnt mit der Niederlassung in der Gemeinde.

Stimmberechtigte, die ihren Stimmrechtsausweis und die Stimmzettel bis Samstag, 3. November 2012 nicht erhalten haben, können das Stimmmaterial bis Freitagvormittag, 23. November 2012 bei der Gemeindekanzlei verlangen. Stimm- und Wahlzettel sind eigenhändig und handschriftlich auszufüllen.

Ausübung des Stimmrechts
Die Stimmberechtigten haben folgende Möglichkeiten:

  • Persönlich an der Urne zu den auf dem Stimmrechtsausweis angegebenen Urnenöffnungszeiten. Dabei ist der immer zu unterschreibende Stimmrechtsausweis abzu geben.
  • Brieflich ab Empfang des Stimmmaterials bis spätestens zur Schliessung der Wahl- und Abstimmungslokale am Abstimmungssonntag, unter Beachtung der auf dem Stimmrechtsausweis angegebenen Bestimmungen für die briefliche Stimmabgabe.
  • Stellvertretung durch eine beliebige stimmberechtigte Person. Wer sich an der Urne vertreten lassen möchte, muss den Stimmrechtsausweis unterschreiben und ihn der Stellvertreterin oder dem Stellvertreter an die Urne mitgeben. Eine stimmberechtigte Person kann höchstens zwei weitere Personen an der Urne vertreten.
Abstimmungslokale, Wahlbüro und Auszählung
Die Urnenlokale und deren Öffnungszeiten sind auf den zugestellten Stimmrechtsausweisen aufgedruckt.

Das Auszählen der Stimmzettel erfolgt:

  • in Horgen ab 09.00 Uhr im Gemeindesaal Schinzenhof
  • in Oberrieden ab 11.30 Uhr im Gemeindehaus
  • in Hirzel ab 10.00 Uhr im Gemeindehaus
Im Übrigen wird für die Durchführung der Abstimmungen und Wahlen auf das Gesetz über die politischen Rechte (GPR) verwiesen.

Die Stimmregister liegen in den Gemeindekanzleien bis am Freitag vor dem Urnengang zur Einsicht auf.

Horgen, 18. Oktober 2012

Im Auftrag
Gemeinderat Horgen