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Revision Strompreise ab 1. Januar 2013

30. August 2012

Erwägungen
Die schweizerischen Stromversorger sind von Gesetzes wegen verpflichtet, bis Ende August 2012 ihre neu kalkulierten Energie- und Netznutzungspreise für das Jahr 2013 verbindlich bekannt zu geben. Die Kalkulationskriterien sind für alle Stromversorger gleichermassen vorgegeben.

Rechtsgrundlage
Gestützt auf den Gemeindeversammlungsbeschluss vom 10. Dezember 2009 fallen Änderungen der Strompreise in die Befugnis des Gemeinderates. Ausgenommen sind Festsetzungen von gesetzlichen Abgaben wie ‚Systemdienstleistungen’ (SDL) und die ‚Kostendeckende Einspeisevergütung’ (KEV). Der Gemeinderat hat die neuen Strompreise an seiner Sitzung vom 13. August 2012 beschlossen.

Allgemeine Strompreisentwicklung in Horgen

  1. Die Abgaben und Leistungen an das Gemeinwesen bleiben unverändert bei 1.35 Rp. pro Kilowattstunde (kWh).
  2. Die gesetzlichen Abgaben an Swissgrid für SDL werden von 0.46 Rp./kWh auf 0.31 Rp./kWh gesenkt.
  3. Die Bundesabgabe zur Förderung erneuerbarer Energien (KEV) sowie zum Schutz der Gewässer und Fische bleibt unverändert bei 0.45 Rp./kWh.
  4. Der Preis pro kWh (Energie-, Netznutzungs-, Grund-, Leistungspreis und Abgaben) steigt über alle Kundensegmente gerechnet um durchschnittlich 2.7%.
  5. Der optionale Aufpreis für «Erneuerbar+» aus 100 % erneuerbarer Energie wird von 0.4 auf 0.2 Rp./kWh gesenkt.


Inkraftsetzung
Die neuen Strompreise treten per 1. Januar 2013 in Kraft. 

Rechtsmittelbelehrung
Gegen diesen Beschluss kann innert 30 Tagen, von der Publikation an gerechnet, beim Bezirksrat Horgen, Seestrasse 214, 8810 Horgen, schriftlich Rekurs erhoben werden. Die in dreifacher Ausführung einzureichende Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Der angefochtene Beschluss sowie die angerufenen Beweismittel sind genau zu bezeichnen und, soweit möglich, beizulegen. 

Strompreise 2013

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