Inhalt
Privater Gestaltungsplan Schweiter Areal
Die Unterlagen liegen während 60 Tagen ab der Publikation, das heisst vom 20. Juli 2012 bis 17. September 2012, beim Bausekretariat, Gemeindehaus, Bahnhofstrasse 10, öffentlich auf und können während den ordentlichen Bürozeiten eingesehen werden.
Während der Auflagefrist kann sich jedermann zum Gestaltungsplan äussern. Einwendungen sind bis spätestens 17. September 2012 (Datum des Poststempels) schriftlich und im Doppel an den Gemeinderat Horgen zu richten. Sie haben einen Antrag und dessen Begründung zu enthalten.
Horgen, 20. Juli 2012 GEMEINDERAT HORGEN
Zugehörige Objekte
Name | Telefon | Kontakt |
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Hochbau | 044 728 43 11 | hochbau@horgen.ch |