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Ersatzwahl eines Mitglieds der Evangelisch-reformierten Kirchenpflege Horgen für den Rest der Amtsdauer 2010 bis 2014 – Bekanntgabe Wahlvorschlag

30. Mai 2012
Auf die Wahlausschreibung vom 11. April 2012 ist innert der 40-tägigen Frist für die Ersatzwahl eines Mitglieds der Evangelisch-reformierten Kirchenpflege Horgen für den Rest der Amtsdauer 2010 bis 2014 der folgende Wahlvorschlag eingereicht worden:

May-Ambühl Elisabeth, Lehrerin, 1950, Katzerenstrasse 18, 8810 Horgen
Gemäss den gesetzlichen Bestimmungen wird dieser Wahlvorschlag amtlich bekannt gegeben. Gleichzeitig wird eine neue Frist von sieben Tagen, d. h. bis 6. Juni 2012 angesetzt. Der Vorschlag kann in dieser Zeit zurückgezogen werden; es können aber auch innert dieser Frist neue Vorschläge eingereicht werden. Jeder Vorschlag muss von mindestens 15 Stimmberechtigten der Evangelisch-reformierten Kirchgemeinde Horgen eigenhändig unterzeichnet sein (Formulare können beim Präsidialamt bezogen werden).

Die vorgeschlagene Person wird von der Wahlvorsteherschaft in stiller Wahl als gewählt erklärt, wenn nicht mehr als ein Vorschlag vorliegt und die zunächst mit der definitiv vorgeschlagenen Person übereinstimmt. Andernfalls wird eine Urnenwahl durchgeführt, welche vorsorglich auf den 23. September 2012 festgesetzt worden ist.

Horgen, 30. Mai 2012

Im Auftrag der Evangelisch-reformierten Kirchgemeinde Horgen
Wahlbüro Horgen