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Grundpfandverwertung

8. Mai 2012
Betreibungsamt Horgen
Gemeindeammann- und Betreibungsamt Horgen
Zugerstrasse 12 8810 Horgen Telefon 044 728 42 44 Postkonto 80-18969-2

Schuldner/in
Koch Helmut, Staatsangehörigkeit: Deutschland, geb. 25.09.1950, Seewartweg 5, 8810 Horgen
Koch Mirjam, von Zürich, geb. 28.07.1954, Seewartweg 5, 8810 Horgen

Pfandeigentümer/in
Koch Helmut, Miteigentümer zu 9/10, Seewartweg 5, 8810 Horgen
Koch Mirjam, Miteigentümerin zu 1/10, Seewartweg 5, 8810 Horgen

Tag und Zeit der Steigerung
Donnerstag, 05. Juli 2012, 14.00 Uhr

Steigerungslokal
Foyer der Restaurantionsbetriebe Schinzenhof, Alte Landstrasse 24, 8810 Horgen

Eingabefrist
bis 17. Mai 2012

Auflegung der Steigerungsbedingungen und des Lastenverzeichnisses
04. Juni 2012 bis 13. Juni 2012 im Amtslokal des Betreibungsamtes Horgen

Besichtigung geführt:
Freitag, 11. Mai 2012, 14.00 bis 15.30 Uhr und Donnerstag, 07. Juni 2012, 14.00 bis 15.30 Uhr

Grundstück in der Gemeinde Horgen:

Grundbuch Blatt 6390, Stockwerkeigentum, 391/1000 Miteigentum an Grundbuch Blatt 6357,
Kat-Nr. 10835 mit Sonderrecht an der 6 1/2-Zimmer-Maisonettewohnung (Seesicht, Wohnfläche
ca. 170 m2) Nr. 3 im 1./ 2. Dachgeschoss, 3 Autoabstellplätze in Tiefgarage, Kellerabteil und Bastelraum, Seewartweg 5, 8810 Horgen

Beschrieb des gemeinschaftlichen Grundstückes:

Grundbuch Blatt 6357, Liegenschaft Kataster Nr. 10835, Plan Nr. 41, Mehrfamilienhaus (3 Wohnungen) mit Garage, Erstellungsjahr Gebäude 1996, 1476 m2 mit folgender Aufteilung: Gebäude Wohnen 312 m2, befestigte Fläche 126 m2, Gartenanlage 1038 m2, Seewartweg 5, 8810 Horgen

Grenzen laut Katasterplan. Anmerkungen, Vormerkungen und Dienstbarkeiten laut Grundbuchauszug.

Rechtskräftige betreibungsamtliche Schätzung
Fr. 1'450'000.00 der zu verwertenden Stockwerkeigentumseinheit
Fr. 3'720'000.00 der Gesamtliegenschaft


Die Verwertung erfolgt auf Verlangen der Grundpfandgläubigerin an 1./2. Pfandstelle
Der Erwerber hat an der Steigerung unmittelbar vor dem Zuschlag, auf Abrechnung an die Steigerungssumme Fr. 100'000.00 in bar oder mit einem auf eine Bank mit Sitz in der Schweiz an die Order des Betreibungsamtes Horgen ausgestellten Bankcheck (kein Privatcheck) zu bezahlen.

Personen, die als Stellvertreter in fremdem Namen, als Mitglied einer Rechtsgemeinschaft oder als Organ einer juristischen Person bieten, haben sich unmittelbar vor dem Zuschlag über ihre Vertretereigenschaft auszuweisen. Vertreter von Vereinen und Stiftungen haben sich zusätzlich über ihre Vertretungsbefugnis auszuweisen. Handelsgesellschaften und Genossenschaften haben zudem unmittelbar vor dem Zuschlag einen Handelsregisterauszug vorzulegen.
Es wird ausdrücklich auf das Bundesgesetz über den Erwerb von Grundstücken durch Personen im Ausland (BewG) sowie auf die Verordnung über den Erwerb von Grundstücken durch Personen im Ausland (BewV) aufmerksam gemacht.
Wir fordern hiermit die Pfandgläubiger und Grundlastberechtigten auf, ihre Ansprüche am Grundstück, insbesondere auch für Zinsen und Kosten, bis zum 17. Mai 2012 beim Betreibungsamt Horgen, anzumelden und gleichzeitig anzugeben, ob die Kapitalforderung schon fällig oder gekündigt ist, allfällig für welchen Betrag und auf welchen Termin. Innert der Frist nicht angemeldete Ansprüche sind, soweit sie nicht durch die öffentlichen Bücher festgestellt sind, von der Teilnahme am Ergebnis der Verwertung ausgeschlossen. Ebenso haben Faustpfandgläubiger von Pfandtiteln ihre Faustpfandforderungen anzumelden.
Im Übrigen wird auf die Steigerungsbedingungen verwiesen.
Horgen, 27.04.2012
Betreibungsamt Horgen
M. Rhiner

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