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Neufestsetzung von Verkehrsbaulinien an der Dammstrasse

16. März 2012
Abschnitt Spätzstrasse bis Neugasse
Öffentliche Planauflage

Der Gemeinderat hat mit Beschluss Nr. 96 vom 5. März 2012 bergseits der Dammstrasse, Ab-schnitt Spätzstrasse bis Neugasse, die Verkehrsbaulinie neu festgesetzt.

Die Unterlagen liegen während 30 Tagen ab der Publikation, d.h. vom 16. März 2012 bis 16. April 2012, beim Bausekretariat, Gemeindehaus, Bahnhofstrasse 10, öffentlich auf und können während den ordentlichen Bürozeiten eingesehen werden.

Innerhalb der genannten Auflagefrist von 30 Tagen können betroffene Grundeigentümer oder sonst wie in ihren schutzwürdigen Interessen berührte Personen gegen die Verkehrsbaulinien-vorlage beim Baurekursgericht des Kantons Zürich, 8090 Zürich, schriftlich und im Doppel Re-kurs erheben, wobei die Rekursschrift einen Antrag und dessen Begründung enthalten muss.


Horgen, 16. März 2012             GEMEINDERAT HORGEN

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