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Grundpfandverwertung

31. Januar 2012
Schuldnerin:
Forsthaus Restaurations AG in Liquidation, Sihltalstrasse 22, 8135 Sihlbrugg-Station

Pfandeigentümerin:
Forst Holding AG, Sihltalstrasse 22, 8135 Sihlbrugg-Station

Datum der Steigerung:
Dienstag, 27. März 2012, 14.00 Uhr

Lokal:
Foyer der Restaurationsbetriebe Schinzenhof, Alte Landstrasse 24, 8810 Horgen

Eingabefrist:
bis 16. Februar 2012

Steigerungsbedingungen und des Lastenverzeichnis liegen auf vom 29. Februar bis 9. März 2012 im Amtslokal des Betreibungsamtes Horgen.

Geführte Besichtigungen:
Mittwoch, 8. Februar 2012, 14.30 Uhr bis 15.30 Uhr und Mittwoch, 7. März 2012, 14.30 bis 15.30 Uhr

Steigerungsobjekte:
Grundstück: In der Gemeinde Horgen,
laut Grundbuchblatt 3447, Kat.-Nr. 10598, Trugsteinchopf, 303 m2, mit folgender Aufteilung: Gartenanlage 173 m2, Strasse/Weg 25 m2, befestigte Fläche 105 m2, unterirdisches Gebäude, Nr. 0716, Grundbuchblatt 7959, Kat.-Nr. 6267, Sihltalstrasse 22 und 22a, 690 m2 mit folgender Aufteilung: Gebäude Wohnen Nr. 1694, 225 m2, Nebengebäude 10 m2, Nebengebäude Nr. 2203, 26 m2, Gartenanlage 395 m2, Strasse/Weg 24 m2, geschlossener Wald und befestigte Fläche 10 m2
Ehemaliges Gasthaus mit Neben- und Garagengebäude, Keller- und Lagerraum, Restaurationsraum mit Küche, 8 kleinere Zimmer mit Dusche, Zustand der Liegenschaft schlecht/Renovationsbedarf
Anmerkungen, Vormerkungen und Dienstbarkeiten laut Grundbuchauszug, Grenzen laut Katasterplan
Rechtskräftige betreibungsamtliche Schätzung: Fr. 430'000.00

Die Verwertung erfolgt auf Verlangen der Grundpfandgläubigerin an 1. und 2. Pfandstelle.

Die Erwerberin/der Erwerber hat an der Steigerung unmittelbar vor dem Zuschlag, auf Abrechnung an die Kaufsumme, Fr. 40'000.00 in bar oder mit einem auf eine Bank mit Sitz in der Schweiz an die Order des Betreibungsamtes Horgen ausgestellten Bankcheck (keine Privatchecks) zu bezahlen.

Personen, die als Stellvertreter in fremdem Namen, als Mitglied einer Rechtsgemeinschaft oder als Organ einer juristischen Person bieten, haben sich unmittelbar vor dem Zuschlag über ihre Vertretereigenschaft auszuweisen. Vertreter von Vereinen und Stiftungen haben sich zusätzlich über ihre Vertretungsbefugnis auszuweisen. Handelsgesellschaften und Genossenschaften haben zudem unmittelbar vor dem Zuschlag einen Handelsregisterauszug vorzulegen.

Es wird ausdrücklich auf das Bundesgesetz über den Erwerb von Grundstücken durch Personen im Ausland (BewG) sowie auf die Verordnung über den Erwerb von Grundstücken durch Personen im Ausland (BewV) aufmerksam gemacht.

Wir fordern hiermit die Pfandgläubiger und Grundlastberechtigten auf, ihre Ansprüche am Grundstück, insbesondere auch für Zinsen und Kosten (Wert: 27. März 2012 / Steigerungstag) bis zum 16. Februar 2012 anzumelden und gleichzeitig anzugeben, ob die Kapitalforderung fällig oder gekündigt ist, allfällig für welchen Betrag und auf welchen Termin. Innert der Frist nicht angemeldete Ansprüche sind, soweit sie nicht durch die öffentlichen Bücher festgestellt sind, von der Teilnahme am Ergebnis der Verwertung ausgeschlossen.

Auch Faustpfandgläubiger von Pfandtiteln haben ihre Faustpfandforderungen anzumelden.

Im Übrigen wird auf die Steigerungsbedingungen verwiesen.

Betreibungsamt Horgen

Zugehörige Objekte