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Anordnung einer Urnenabstimmung für die Gemeinde Horgen: Pfarrwahlen 2012

3. Februar 2012
Am Sonntag, 11. März 2012 findet statt:

Pfarrwahlen 2012
Evangelisch-reformierte Kirchgemeinde Horgen.
1.
Die Kirchenpflege hat an ihrer Sitzung vom 6. Oktober 2011 beschlossen, den Stimmberechtigten die Bestätigung von

  • Pfarrer Johannes Bardill, Jg. 1966, zu 100 % auf der ordentlichen Pfarrstelle
  • Pfarrer Dieter Sollberger, Jg. 1949, zu 100 %, auf der ordentlichen Pfarrstelle

für die am 1. Juli 2012 beginnende Amtsdauer 2012/2016 zu beantragen.

2.
Es findet gemäss Art. 253 der Kirchenordnung der Evangelisch-reformierten Landeskirche des Kantons Zürich in Verbindung mit § 118 des Gesetzes über die politischen Rechte die Wahl für beide in Ziffer 1 erwähnten Pfarrer an der Urne am 11. März 2012 statt.

3.
Die Wahlen erfolgen unter dem Vorbehalt einer Änderung der massgebenden gesetzlichen Bestimmungen während der Amtsdauer.

4.
Gegen diesen Beschluss kann wegen Verletzung von Vorschriften über die politischen Rechte und ihre Ausübung binnen 5 Tagen, von der Veröffentlichung an gerechnet, schriftlich Rekurs beim Bezirksrat Horgen, Seestrasse 124, Postfach, 8810 Horgen, erhoben werden.
Die Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Der angefochtene Beschluss ist, soweit möglich, beizulegen oder genau zu bezeichnen.

5.
Mitteilung an Wahlbüro Horgen, an den Bezirksrat sowie an den Kirchenrat.

6.
Amtliche Veröffentlichung in der Zürichsee-Zeitung, Tages Anzeiger Regional, Linkes Seeufer und Sihltal.

Horgen, 3. Februar 2012

Evangelisch-reformierte Kirchenpflege

Die Präsidentin: Regula Villiger
Der Aktuar: Beat C. Müller-Mahler