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Öffentliche Bekanntmachung: Ausführungsbestimmungen zur Siedlungsentwässerungsverordnung

27. Januar 2012
Die Siedlungsentwässerungsverordnung (SEVO) regelt die Abwasserentsorgung und die dazu erforderliche Finanzierung auf dem ganzen Gemeindegebiet. Die SEVO legt die Rechte und Pflichten der Gemeinde, der Einwohnerinnen und Einwohner beziehungsweise der Nutzerinnen und Nutzer der Anlagen sowie die Zuständigkeiten fest. Gemäss Ziffer 29 der SEVO erlässt der Gemeinderat Ausführungsbestimmungen zur SEVO.
An der Gemeindeversammlung vom 8. Dezember 2011 hat der Souverän die neue SEVO genehmigt. Gemäss Rechtskraftbescheinigung des Bezirksrats vom 19. Januar 2012 wurden dagegen keine Rechtsmittel eingelegt. Der Gemeinderat hat mit Beschluss Nr. 17 vom 16. Januar 2012 die Ausführungsbestimmungen zur SEVO genehmigt. Die Ausführungsbestimmungen zur SEVO müssen nach der Genehmigung durch den Gemeinderat mit Rechtsmittel öffentlich publiziert werden.

Gegen diesen Beschluss kann innert 30 Tagen, von der Veröffentlichung an gerechnet, beim Bezirksrat Horgen, Seestrasse 124, 8810 Horgen, Rekurs erhoben werden. Die Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Die aufgerufenen Beweismittel sind genau zu bezeichnen und, soweit möglich, beizulegen.

Gemeinderat Horgen

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