Inhalt
Öffentliche Bekanntmachung: Ausführungsbestimmungen zur Siedlungsentwässerungsverordnung
Gegen diesen Beschluss kann innert 30 Tagen, von der Veröffentlichung an gerechnet, beim Bezirksrat Horgen, Seestrasse 124, 8810 Horgen, Rekurs erhoben werden. Die Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Die aufgerufenen Beweismittel sind genau zu bezeichnen und, soweit möglich, beizulegen.
Gemeinderat Horgen
Zugehörige Objekte
Name | Telefon | Kontakt |
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Tiefbau | 044 728 43 08 | tiefbau@horgen.ch |