Inhalt

Anordnung einer Urnenabstimmung für die Gemeinden Hirzel, Horgen und Oberrieden

3. Februar 2012
Am Sonntag, 11. März 2012 findet statt:
A.
Eidgenössische Volksabstimmung


1.
Volksinitiative vom 18. Dezember 2007 "Schluss mit uferlosem Bau von Zweitwohnungen!";

2.
Volksinitiative vom 29. September 2008 "Für ein steuerlich begünstigtes Bausparen zum Erwerb von selbst genutztem Wohneigentum und zur Finanzierung von baulichen Energiespar- und Umweltschutzmassnahmen (Bauspar-Initiative)";

3.
Volksinitiative vom 26. Juni 2009 "6 Wochen Ferien für alle";

4.
Bundesbeschluss vom 29. September 2011 über die Regelung der Geldspiele zugunsten gemeinnützer Zwecke (Gegenentwurf zur Volksinitiative "Für Geldspiele im Dienste des Gemeinwohls";

5.
Bundesgesetz vom 18. März 2011 über die Buchpreisbindung (BuPG).


B.
Kantonale Volksabstimmung

1A.
Beschluss des Kantonsrates
Kantonales Bürgerrechtsgesetz (KBüG)
(vom 22. November 2010)

1B.
Gegenvorschlag von Stimmberechtigten


C.
Evangelisch-reformierte Kirchgemeinden


Pfarrwahlen 2012 (s. separate Wahlanordnungen)

Stimm- und Wahlberechtigung
Stimm- und Wahlberechtigt sind alle Schweizerbürgerinnen und Schweizerbürger, welche das 18. Altersjahr zurückgelegt haben und vom Stimmrecht nicht ausgeschlossen sind. Die Stimmberechtigung beginnt mit der Niederlassung in der Gemeinde.

Stimmberechtigte, die ihren Stimmrechtsausweis und die Stimmzettel bis Samstag,
18. Februar 2012 nicht erhalten haben, können das Stimmmaterial bis Freitagvormittag,
9. März 2012 bei der Gemeindekanzlei verlangen. Stimm- und Wahlzettel sind eigenhändig und handschriftlich auszufüllen.

Ausübung des Stimmrechts
Die Stimmberechtigten haben folgende Möglichkeiten:
  • Persönlich an der Urne zu den auf dem Stimmrechtsausweis angegebenen Urnenöffnungszeiten. Dabei ist der immer zu unterschreibende Stimmrechtsausweis abzugeben.
  • Brieflich ab Empfang des Stimmmaterials bis spätestens zur Schliessung der Wahl- und Abstimmungslokale am Abstimmungssonntag, unter Beachtung der auf dem Stimmrechtsausweis angegebenen Bestimmungen für die briefliche Stimmabgabe.
  • Stellvertretung durch eine beliebige stimmberechtigte Person. Wer sich an der Urne vertreten lassen möchte, muss den Stimmrechtsausweis unterschreiben und ihn der Stellvertreterin oder dem Stellvertreter an die Urne mitgeben. Eine stimmberechtigte Person kann höchstens zwei weitere Personen an der Urne vertreten.

Abstimmungslokale, Wahlbüro und Auszählung
Die Urnenlokale und deren Öffnungszeiten sind auf den zugestellten Stimmrechtsausweisen aufgedruckt.


Das Auszählen der Stimmzettel erfolgt:
  • in Horgen ab 09.00 Uhr im Gemeindesaal Schinzenhof
  • in Oberrieden ab 11.30 Uhr im Gemeindehaus
  • in Hirzel ab 10.00 Uhr im Gemeindehaus

Im Übrigen wird für die Durchführung der Abstimmungen und Wahlen auf das Gesetz über die politischen Rechte (GPR) verwiesen.

Die Stimmregister liegen in den Gemeindekanzleien bis am Freitag vor dem Urnengang zur Einsicht auf.

Horgen, 3. Februar 2012


Im Auftrag
Gemeinderat Horgen