Inhalt

Kehricht- und Grünabfuhr

28. Dezember 2011
Die Kehricht- und Grünabfuhr ist über die Feiertage wie folgt geregelt:
Kehrichtabfuhr
Zone 1: jeweils am Mittwoch (28. Dezember und 4. Januar)
Zone 2: jeweils am Mittwoch, keine Spezialregelung
Zone 3 / 4: jeweils am Donnerstag, keine Spezialregelung

Grünabfuhr
Zone 1 / 3: jeweils am Dienstag, keine Spezialregelung
Zone 2: jeweils am Donnerstag, keine Spezialregelung

Die Zoneneinteilungen entnehmen Sie bitte dem Abfallkalender.

Entsorgung von Christbäumen
Christbäume können der wöchentlichen Grünabfuhr bereitgestellt werden (Schmuck entfernen, Stammdicke maximal 10 cm, Stammhöhe maximal 150 cm).

Schöne Festtage wünschen
Gesundheits- Energie- und Umweltamt
Lenz Transporte AG

Zugehörige Objekte