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Kindergarten-Einschreibung

14. Dezember 2011
Seit dem Schuljahr 2008/09 ist der Kindergartenbesuch obligatorisch. Anfangs Dezember haben die Eltern jener Kinder, welche zwischen dem 1. Mai 2007 und 30. April 2008 geboren sind, eine schriftliche Information über die bevorstehende Kindergarteneinschreibung erhalten. Erziehungsberechtigte, welche dieses Schreiben nicht erhalten haben, melden sich bitte beim Schulsekretariat.
Zuteilung
Bei der Kindergartenzuteilung achtet die Schulpflege darauf, dass die Kinder in der Nähe ihrer Wohnadresse einem Kindergarten zugeteilt werden. Wünschen Eltern in begründeten Fällen eine Zuteilung in einen bestimmten Kindergarten, müssen sie ein schriftliches Gesuch einreichen.

Vorzeitiger Eintritt in den Kindergarten
Ausnahmsweise können auch Kinder, welche bis zum 31. Juli das 4. Altersjahr vollendet haben, in den Kindergarten aufgenommen werden. Erziehungsberechtigte stellen in

Rückstellung vom Kindergartenbesuch
Die Schulpflege kann auf schriftliches Gesuch der Erziehungsberechtigten eine Rückstellung vom Kindergartenbesuch um ein Jahr bewilligen, sofern der Entwicklungsstand eines Kindes dies erforderlich macht.

Zuteilungsgesuche sowie Gesuche um vorzeitigen Eintritt in den Kindergarten oder um Rückstellung vom Kindergartenbesuch müssen bis spätestens 23. März 2012 dem Schulsekretariat, Bahnhofstrasse 10, Postfach, 8810 Horgen, eingereicht werden.

Schulpflege Horgen

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