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Anordnung einer Urnenabstimmung für die Gemeinden Hirzel, Horgen und Oberrieden

3. Oktober 2011
Am Sonntag, 27. November 2011 findet statt:
Ständeratswahlen – 2. Wahlgang

Wahl von zwei Vertreterinnen oder Vertretern des Kantons Zürich in den Ständerat

Kantonale Volksabstimmung

1A
Gesetz über den Flughafen Zürich (Flughafengesetz)
(Änderung vom 23. Februar 2009; Keine Neu- und Ausbauten von Pisten)

1B
Gültige Teile des Gegenvorschlags von Stimmberechtigten

2
"Stau weg!" – Kantonale Volksinitiative zur Einreichung einer Standesinitiative – Für einen effizienten und sicheren Verkehr im Kanton Zürich

3
Kantonale Volksinitiative "Für faire Ferien"

Gemeindeabstimmung
Horgen


1A
Initiative "Energiewende jetzt! Aufbruch zur 2000-Watt-Gesellschaft"

1B
Gegenvorschlag des Gemeinderats "Goldlabel Energiestadt"

2
Initiative "Energiewende jetzt! Horgner Strom ohne Atom" (Atomausstiegsinitiative)

3
Initiative "Anpassung der finanziellen Kompetenzen bei Erwerb und Verkauf von Gemeindeland"

Stimm- und Wahlberechtigung
Stimm- und Wahlberechtigt sind alle Schweizerbürgerinnen und Schweizerbürger, welche das 18. Altersjahr zurückgelegt haben und vom Stimmrecht nicht ausgeschlossen sind. Die Stimmberechtigung beginnt mit der Niederlassung in der Gemeinde.

Stimmberechtigte, die ihren Stimmrechtsausweis und die Stimmzettel bis Samstag,
5. November 2011 nicht erhalten haben, können das Stimmmaterial bis Freitagvormittag, 25. November 2011 bei der Gemeindekanzlei verlangen. Stimm- und Wahlzettel sind eigenhändig und handschriftlich auszufüllen.

Ausübung des Stimmrechts
Die Stimmberechtigten haben folgende Möglichkeiten:


  • Persönlich an der Urne zu den auf dem Stimmrechtsausweis angegebenen Urnenöffnungszeiten. Dabei ist der immer zu unterschreibende Stimmrechtsausweis abzugeben.
  • Brieflich ab Empfang des Stimmmaterials bis spätestens zur Schliessung der Wahl- und Abstimmungslokale am Abstimmungssonntag, unter Beachtung der auf dem Stimmrechtsausweis angegebenen Bestimmungen für die briefliche Stimmabgabe.
  • Stellvertretung durch eine beliebige stimmberechtigte Person. Wer sich an der Urne vertreten lassen möchte, muss den Stimmrechtsausweis unterschreiben und ihn der Stellvertreterin oder dem Stellvertreter an die Urne mitgeben. Eine stimmberechtigte Person kann höchstens zwei weitere Personen an der Urne vertreten.

Abstimmungslokale, Wahlbüro und Auszählung
Die Urnenlokale und deren Öffnungszeiten sind auf den zugestellten Stimmrechtsausweisen aufgedruckt.

Das Auszählen der Stimmzettel erfolgt:

  • in Horgen ab 10.00 Uhr im Gemeindesaal Schinzenhof
  • in Oberrieden ab 11.30 Uhr im Gemeindehaus
  • in Hirzel ab 11.00 Uhr im Gemeindehaus

Im Übrigen wird für die Durchführung der Abstimmungen und Wahlen auf das Gesetz über die politischen Rechte (GPR) verwiesen.

Die Stimmregister liegen in den Gemeindekanzleien bis am Freitag vor dem Urnengang zur Einsicht auf.

Im Auftrag
Gemeinderat Horgen

Zugehörige Objekte

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