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Anordnung einer Urnenabstimmung für die Gemeinden Horgen, Oberrieden und Hirzel

16. September 2011
Am Sonntag, 23. Oktober 2011 finden statt:

A - Nationalratswahlen
Wahl von 34 Vertreterinnen oder Vertretern des Kantons Zürich in den Nationalrat

B - Ständeratswahlen
Wahl von 2 Vertreterinnen oder Vertretern des Kantons Zürich in den Ständerat

C - Gemeinde Hirzel
Erstwahl von 7 Mitgliedern und dem Präsidenten bzw. der Präsidentin der Schulpflege in der Einheitsgemeinde mit Amtsantritt per 1. Januar 2012 für den Rest der Amtsdauer 2010/14.

Stimm- und Wahlberechtigung
Stimm- und Wahlberechtigt sind alle Schweizerbürgerinnen und Schweizerbürger, welche das 18. Altersjahr zurückgelegt haben und vom Stimmrecht nicht ausgeschlossen sind. Die Stimmberechtigung beginnt mit der Niederlassung in der Gemeinde.

Stimmberechtigte, die ihren Stimmrechtsausweis und die Stimmzettel bis Samstag, Oktober 2011 nicht erhalten haben, können das Stimmmaterial bis Freitagvormittag, 21. Oktober 2011 bei der Gemeindekanzlei verlangen. Stimm- und Wahlzettel sind eigenhändig und handschriftlich auszufüllen.

Ausübung des Stimm- und Wahlrechtes
Die Stimmberechtigten haben folgende Möglichkeiten:

  • Persönlich an der Urne zu den auf dem Stimmrechtsausweis angegebenen Urnenöffnungszeiten. Dabei ist der immer zu unterschreibende Stimmrechtsausweis abzugeben.
  • Brieflich ab Empfang des Stimmmaterials bis spätestens zur Schliessung der Wahl- und Abstimmungslokale am Abstimmungssonntag, unter Beachtung der auf dem Stimmrechtsausweis angegebenen Bestimmungen für die briefliche Stimmabgabe.
  • Stellvertretung durch eine beliebige stimmberechtigte Person. Wer sich an der Urne vertreten lassen möchte, muss den Stimmrechtsausweis unterschreiben und ihn der Stellvertreterin oder dem Stellvertreter an die Urne mitgeben. Eine stimmberechtigte Person kann höchstens zwei weitere Personen an der Urne vertreten.

Abstimmungslokale, Wahlbüro und Auszählung
Die Urnenlokale und deren Öffnungszeiten sind auf den zugestellten Stimmrechtsauswei­sen aufgedruckt.

Das Auszählen der Stimm- und Wahlzettel erfolgt:

  • in Horgen ab 08.00 Uhr im Gemeindesaal Schinzenhof
  • in Oberrieden ab 08.00 Uhr im Gemeindehaus
  • in Hirzel ab 10.00 Uhr im Gemeindehaus
Im Übrigen wird für die Durchführung der Abstimmungen und Wahlen auf das Gesetz über die politischen Rechte (GPR) verwiesen.

Die Stimmregister liegen in den Gemeindekanzleien bis am Freitag vor dem Urnengang zur Einsicht auf.

Im Auftrag
Gemeinderat Horgen