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Anordnung einer Urnenabstimmung für die Gemeinden Hirzel, Horgen und Oberrieden

19. August 2011
Am Sonntag, 4. September 2011 findet statt:

A - Kantonale Volksabstimmung

1A.
Sozialhilfegesetz
(Änderung vom 12. Juli 2010; Informationen und Auskünfte; vorläufig Aufgenommene)

1B.
Gegenvorschlag von Stimmberechtigten

2.
Gesetz über die hauswirtschaftliche Fortbildung (Aufhebung vom 6. Dezember 2010)

3.
Gesetz über ein Polizei- und Justizzentrum (Aufhebung vom 17. Januar 2011)

4.
Kantonale Volksinitiative "Für einen wettbewerbsfähigen Kanton Zürich"

B - Gemeinde Oberrieden

Antrag des Gemeinderates betreffend Ausbau der bestehenden Kinderkrippe um eine Gruppe, Bewilligung eines Beitrages für deren Betrieb von 271'000 Franken für 2012 und eines jährlich wiederkehrenden Beitrages von 221'000 Franken ab 2013 sowie Überführung der Trägerschaft vom Verein Kinderkrippe Oberrieden in die Gemeinde.

Stimm- und Wahlberechtigung
Stimm- und Wahlberechtigt sind alle Schweizerbürgerinnen und Schweizerbürger, welche das 18. Altersjahr zurückgelegt haben und vom Stimmrecht nicht ausgeschlossen sind. Die Stimmberechtigung beginnt mit der Niederlassung in der Gemeinde.

Stimmberechtigte, die ihren Stimmrechtsausweis und die Stimmzettel bis Samstag, 13. August 2011 nicht erhalten haben, können das Stimmmaterial bis Freitagvormittag, 2. September 2011 bei der Gemeindekanzlei verlangen. Stimm- und Wahlzettel sind eigenhändig und handschriftlich auszufüllen.

Ausübung des Stimmrechtes
Die Stimmberechtigten haben folgende Möglichkeiten:

  • Persönlich an der Urne zu den auf dem Stimmrechtsausweis angegebenen Urnenöffnungszeiten. Dabei ist der immer zu unterschreibende Stimmrechtsausweis abzugeben.
  • Brieflich ab Empfang des Stimmmaterials bis spätestens zur Schliessung der Wahl- und Abstimmungslokale am Abstimmungssonntag, unter Beachtung der auf dem Stimmrechtsausweis angegebenen Bestimmungen für die briefliche Stimmabgabe.
  • Stellvertretung durch eine beliebige stimmberechtigte Person. Wer sich an der Urne vertreten lassen möchte, muss den Stimmrechtsausweis unterschreiben und ihn der Stellvertreterin oder dem Stellvertreter an die Urne mitgeben. Eine stimmberechtigte Person kann höchstens zwei weitere Personen an der Urne vertreten.
Abstimmungslokale, Wahlbüro und Auszählung
Die Urnenlokale und deren Öffnungszeiten sind auf den zugestellten Stimmrechtsausweisen aufgedruckt.

Das Auszählen der Stimmzettel erfolgt:

  • in Horgen ab 10.30 Uhr im Gemeindesaal Schinzenhof
  • in Oberrieden ab 11.30 Uhr im Gemeindehaus
  • in Hirzel ab 11.00 Uhr im Gemeindehaus
Im Übrigen wird für die Durchführung der Abstimmungen und Wahlen auf das Gesetz über die politischen Rechte (GPR) verwiesen.

Die Stimmregister liegen in den Gemeindekanzleien bis am Freitag vor dem Urnengang zur Einsicht auf.

Im Auftrag
Gemeinderat Horgen