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Aus den Verhandlungen des Gemeinderats Horgen

13. August 2011
Dritte Initiative kommt am 27. November 2011 zur Abstimmung
Dem Souverän werden – wie bereits kommuniziert – an der Urnenabstimmung vom 27. November 2011 die "2000-Watt-Initiative", welche die Erreichung der 2000-Watt-Gesellschaft verlangt und die "Atomausstiegsinitiative“, welche den Verzicht auf den Bezug von Kernenergie zum Ziel hat, zum Entscheid vorgelegt. Der Gemeinderat hat nun eine weitere, dritte Initiative für gültig erklärt und zuhanden der Urnenabstimmung vom 27. November 2011 verabschiedet. Die neue Initiative, wiederum von Roman Ledermann im Namen der SP Horgen eingereicht, verlangt eine Anpassung der finanziellen Kompetenzen bei Erwerb von Gemeindeland. In der seit dem 1. Januar 2010 geltenden Horgner Gemeindeordnung entscheidet der Gemeinderat über Erwerb und Verkauf von Werten des Finanzvermögens bis 2 Mio. Franken. Die Initiative verlangt nun beim Erwerb von Liegenschaften eine Kompetenzerhöhung zugunsten des Gemeinderats auf 5 Mio. Franken. Beim Verkauf soll die geltende Finanzkompetenz von 2 Mio. Franken unverändert beibehalten werden. Eine detaillierte Weisung mit den Stellungnahmen des Gemeinderats zu den drei Initiativen wird zusammen mit den Abstimmungsunterlagen allen Stimmberechtigten rechtzeitig zugestellt.

Leserbriefe "Rotes Haus"
Der Gemeinderat hat an seiner Sitzung vom 20. Juni 2011 das revidierte Farbkonzept für die Liegenschaft Racine in der Kernzone bewilligt. Das "rote Haus" wird auf Wunsch der Grundeigentümer im Farbton RAL 9010 reinweiss bis Ende September umgestrichen.

Aufgrund verschiedener Rückmeldungen nachstehend einige Grundsätze bezüglich Fassadenfarben:
  • Eine Erneuerung des Fassadenanstriches ist bewilligungspflichtig, wenn die Fassadenfarbe gegenüber dem bestehenden Farbton wesentlich verändert werden soll.
  • In den Kernzonen und bei inventarisierten oder unter Schutz stehenden Gebäuden kommt immer das ordentliche Verfahren – mit rechtlichem Gehör der Berechtigten – zur Anwendung. In Kernzonen sowie bei Schutzobjekten von regionaler und kantonaler Bedeutung bedarf es zusätzlich einer kantonalen Bewilligung. In den Kernzonen sind – im Gegensatz zu Pastellfarbtönen – Vollfarben grundsätzlich nicht bewilligungsfähig.
  • Vollfarben ausserhalb der Kernzonen (z. B. blaues Hotel Meierhof) werden nach Bemusterung an der Fassade bei einem Augenschein durch den Gemeinderat bewilligt. Analog wird in den Kernzonen unter Beizug der kantonalen Stellen verfahren.
Aufgrund dieser Bestimmungen ist der Farbton des "roten Hauses" in der Kernzone nicht bewilligungsfähig. Dass das Baugesuch erst nachträglich gestellt worden ist, ist unerheblich.

Eine Bussenerteilung anstelle der Verweigerung dieses Farbtones fällt damit ausser Betracht.

Baubewilligungen
  • Politische Gemeinde Horgen, Umbau des bestehenden Sandplatzes in einen Kunstrasenplatz, Versetzen der Muldengrube sowie Ergänzung des Ballfangzaunes, Sportanlage Waldegg, Zugerstrasse
  • Erbengemeinschaft Ehrismann, Horgen, Umbau des Wohnhauses, Tödistrasse 8
  • Denis Haller, Kilchberg, Umbau/Sanierung Mehrfamilienhaus, Projektänderung 2, Zugerstrasse 67
  • AWZ Immobilien GmbH, Stäfa, Neubau Mehrfamilienhaus, Projektänderung, Stockerstrasse 43
Ferner hat der Gemeinderat...
  • der Schaffung einer neuen Stelle als Intergrationsbeauftragte(r) (20 %) bewilligt und die definierten Aufgaben dem Ressort Soziales bzw. dem Sozialamt übertragen.
  • im Rahmen des Projekts "Sportanlage Waldegg – Umbau Sandplatz zu Kunstrasenplatz“ den Einbau des Kunstrasensystems die Firma Trüb AG, Horgen, mit Kosten von Fr. 263’959.55 beauftragt.
  • die Strassensammler-Unterhaltsarbeiten zum Preis von pauschal Fr. 69'984.00 an die Firma Arnold Pfister, Schönenberg, vergeben.
  • für die Sanierung (teilweise Ersatz) und Grundreinigung der Granitbeläge auf dem Dorfplatz einen Kredit von Fr. 60'000.00 bewilligt.
  • den Willkommens- und Informationsabend für Neuzuzüger auf Montag, 5. September 2011, festgesetzt und das Programm verabschiedet.

Gemeinderat Horgen
Felix Oberhänsli, Gemeindeschreiber