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Ersatzwahl eines Mitgliedes der Evangelisch-reformierten Kirchenpflege für den Rest der Amtsdauer 2010 - 2014 – Stille Wahl

2. Juli 2011
Nach Ablauf der zweiten Frist für die Ersatzwahl eines Mitgliedes der Evangelisch-reformierten Kirchenpflege für die restliche Amtsdauer 2010 - 2014 liegt einzig der folgende Wahlvorschlag vor:

Glowacki Isabelle, kaufm. Angestellte, 1958, Kirchrain 14, 8810 Horgen
Da die Voraussetzungen für die stille Wahl im Sinne von § 54 des Gesetzes über die politischen Rechte erfüllt sind, hat der Gemeinderat am 27. Juni 2011 die zur Wahl vorgeschlagene Person für die restliche Amtsdauer 2010 - 2014 in stiller Wahl als gewählt erklärt.

Gegen diesen Beschluss kann wegen Verletzung von Vorschriften über die politischen Rechte und ihre Ausübung innert 5 Tagen, von der Veröffentlichung an gerechnet, schriftlich Stimmrechtsrekurs beim Bezirksrat Horgen, Seestrasse 124, Postfach, 8810 Horgen, erhoben werden. Die Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten.


Im Auftrag der
Evangelisch-reformierten Kirchenpflege Horgen

Wahlbüro Horgen