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Ja der RPK zum Projektierungskredit Schulhaus Allmend

3. Juni 2011
Auch die RPK stimmt dem Projektierungskredit von Fr. 460,000.00 und dem
Nutzungsvertrag mit der Allmendkorporation zu.
Als der Nutzungsvertrag der Rechnungsprüfungskommission vorgelegt wurde, waren
der RPK gewisse Punkte nicht plausibel und nicht verständlich. Mittels neutraler
Stellen konnten diese Punkte geklärt werden und einige textliche Anpassungen
wurden im Nutzungsvertrag vorgenommen. Da dies eine gewisse Zeit in Anspruch
nahm, konnte die RPK erst an ihrer Sitzung vom 31. Mai abschliessend Stellung zur
Vorlage nehmen. Die Einladung zur Gemeindeversammlung war zu diesem Zeitpunkt
bereits versandt.

Bereits in der Vorlage hat die RPK angemerkt, dass die Schulpflege in
Zusammenarbeit mit dem Gemeinderat den Bedarf und Standortwahl eines neuen
Schulhauses umfassend geprüft hat und zum Schluss gekommen ist, dass der
Standort Allmend ideal für den Neubau eines Schulhauses ist. Auch hat die RPK
festgehalten, dass der Planungskredit angemessen ist. Die RPK unterstützt den
Gemeinderat und die Schulpflege in diesem Punkt.

Der Basispreis beim Nutzungsvertrag mit der Allmendkorporation ist unüblicherweise
zu 100 % an den Landesindex der Konsumentenpreise gekoppelt, die restlichen
Vertragsbedingungen sind jedoch gegenseitig fair ausgehandelt. Daher und im
Interesse der Gesamtvorlage kann die RPK auch dem Nutzungsvertrag zustimmen.
Die Rechnungsprüfungskommission empfiehlt somit den Stimmberechtigen an der
Gemeindeversammlung vom 23. Juni der Vorlage für den Projektierungskredit und
dem Nutzungsvertrag mit der Allmendkorporation zuzustimmen.

Im Gegensatz zum Baurechtsvertrag, welchen die Stimmberechtigen im Jahre 2009
abgelehnt hatten, sind für die RPK folgende wesentlichen Sachverhalte
massgebend, wieso sie diesmal einem Nutzungsvertrag zustimmen kann:


  • Der Vertrag ist auf 25 Jahre befristet und kann dann neu ausgehandelt werden.
  • Es existiert die Möglichkeit, nach Ablauf dieser Frist mit den Aussenanlagen auf andere Grundstücke auszuweichen.
  • Auf der Nutzungsfläche existieren keine Bauten, welche einen Baurechtsvertrag mit deutlich höheren Preisen notwendig machen.

Horgen, 01. Juni 2011
Rechnungsprüfungskommission Horgen

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