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Bekanntmachung Gefahrenkarte Massenbewegungen für Horgen

1. April 2011
Im Kanton Zürich ist bereits auf Verfassungsebene festgelegt, dass es Aufgabe des Kantons und der Gemeinden ist, für den Schutz vor Hochwasser und Naturgefahren zu sorgen. Dazu hat der Kanton, in enger Zusammenarbeit mit der Gemeinde, bereits mit Verfügung Nr. 1187 vom 7. Mai 2004 die "Gefahrenkarte – Hochwasser" erlassen. Diese Gefahrenkarte ist gemäss §22 Abs. 3 des Wasserwirtschaftsgesetzes (WWG) bei allen raumwirksamen Tätigkeiten, insbesondere bei der Nutzungsplanung, zu berücksichtigen. Gestützt auf §22 Abs. 4 WWG werden im Baubewilligungsverfahren, in Zusammenarbeit mit der Baudirektion des Kt. Zürich (AWEL), die im Einzelfall notwendigen Massnahmen angeordnet. Die öffentliche Bekanntmachung der "Gefahrenkarte - Hochwasser" erfolgte bereits mit amtlicher Publikation vom 24. Juni 2005.

Gemäss Art. 105 der Kantonsverfassung ist es erforderlich, auch die Massenbewegungen in den Gebieten, wo sie relevant sind, im Rahmen der Gefahrenkartierung zu untersuchen. Die ergänzende "Gefahrenkarte Massenbewegungen" zeigt auf, wo in Horgen mit Massenbewegungen und deren Auswirkungen (Murgänge, permanente und spontane Rutschungen sowie Stein- und Blockschlag) gerechnet werden muss. Dazu hat der Kanton, in enger Zusammenarbeit mit der Gemeinde, mit Verfügung Nr. 1876 vom 6. Okt. 2010 eine ergänzende "Gefahrenkarte – Massenbewegungen" erlassen. Darin wird festgehalten, dass die festgelegten Gefahrenbereiche bei allen zukünftigen planungsrechtlichen Festlegungen zu berücksichtigen sind. Bei baurechtlichen Verfahren sind im Fall von blauer und roter Gefahrenstufe die notwendigen Massnahmen durch die örtliche Baubehörde anzuordnen und der kantonalen Baudirektion zur Genehmigung einzureichen.

Mit dieser Bekanntmachung wird die Öffentlichkeit über die gefährdeten Gebiete informiert. Die ergänzende "Gefahrenkarte - Massenbewegungen" (inkl. technischem Bericht) liegt ab sofort beim Bauamt Horgen, Büro 510, Bahnhofstrasse 10, 8810 Horgen, zu den regulären Bürozeiten zur Einsichtnahme auf.

Die Gefahrenkarten Hochwasser und Massenbewegungen sind auch als gemeinsame (synoptische) Karte via GIS-Browser des Kantons direkt zugänglich. Verwenden Sie dazu bitte folgenden Link: http://www.gis.zh.ch/gb4/bluevari/gb.asp?Gde=Horgen – dann Kartenauswahl (Naturgefahrenkartierung) anwählen. 

Gemeinderat Horgen

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