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Bekanntmachung Gefahrenkarte Massenbewegungen für Horgen
Gemäss Art. 105 der Kantonsverfassung ist es erforderlich, auch die Massenbewegungen in den Gebieten, wo sie relevant sind, im Rahmen der Gefahrenkartierung zu untersuchen. Die ergänzende "Gefahrenkarte Massenbewegungen" zeigt auf, wo in Horgen mit Massenbewegungen und deren Auswirkungen (Murgänge, permanente und spontane Rutschungen sowie Stein- und Blockschlag) gerechnet werden muss. Dazu hat der Kanton, in enger Zusammenarbeit mit der Gemeinde, mit Verfügung Nr. 1876 vom 6. Okt. 2010 eine ergänzende "Gefahrenkarte – Massenbewegungen" erlassen. Darin wird festgehalten, dass die festgelegten Gefahrenbereiche bei allen zukünftigen planungsrechtlichen Festlegungen zu berücksichtigen sind. Bei baurechtlichen Verfahren sind im Fall von blauer und roter Gefahrenstufe die notwendigen Massnahmen durch die örtliche Baubehörde anzuordnen und der kantonalen Baudirektion zur Genehmigung einzureichen.
Mit dieser Bekanntmachung wird die Öffentlichkeit über die gefährdeten Gebiete informiert. Die ergänzende "Gefahrenkarte - Massenbewegungen" (inkl. technischem Bericht) liegt ab sofort beim Bauamt Horgen, Büro 510, Bahnhofstrasse 10, 8810 Horgen, zu den regulären Bürozeiten zur Einsichtnahme auf.
Die Gefahrenkarten Hochwasser und Massenbewegungen sind auch als gemeinsame (synoptische) Karte via GIS-Browser des Kantons direkt zugänglich. Verwenden Sie dazu bitte folgenden Link: http://www.gis.zh.ch/gb4/bluevari/gb.asp?Gde=Horgen – dann Kartenauswahl (Naturgefahrenkartierung) anwählen.
Gemeinderat Horgen
Zugehörige Objekte
Name | Telefon | Kontakt |
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Hochbau | 044 728 43 11 | hochbau@horgen.ch |