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Neufestsetzung von Verkehrsbaulinien an der Dammstrasse

18. März 2011
Abschnitt Spätzstrasse bis Neugasse
Öffentliche Planauflage



Der Gemeinderat hat mit Beschluss Nr. 90 vom 7. März 2011 bergseits der Dammstrasse, Abschnitt Spätzstrasse bis Neugasse, die Verkehrsbaulinie neu festgesetzt.

Die Unterlagen liegen während 30 Tagen ab der Publikation, d.h. vom 18. März 2011 bis 18. April 2011, beim Bausekretariat, Gemeindehaus, Bahnhofstrasse 10, öffentlich auf und können während den ordentlichen Bürozeiten eingesehen werden.

Innerhalb der genannten Auflagefrist von 30 Tagen können betroffene Grundeigentümer oder sonst wie in ihren schutzwürdigen Interessen berührte Personen gegen die Verkehrsbaulinienvorlage beim Baurekursgericht des Kantons Zürich, 8090 Zürich, schriftlich und im Doppel Rekurs erheben, wobei die Rekursschrift einen Antrag und dessen Begründung enthalten muss.


Horgen, 18. März 2011                     GEMEINDERAT HORGEN

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