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Denkmalschutz - Inventarentlassung

11. März 2011
Der Gemeinderat Horgen hat mit Beschluss Nr. 76 vom 28. Februar 2011 gestützt auf § 213 des kantonalen Planungs- und Baugesetzes (PBG) die Fachwerkbrücke über die Sihl bei den Grundstücken Kat.Nrn. 8754 und 9714 an der Forststrasse, 8135 Sihlwald, aus dem Inventar der kunst- und kulturhistorischen Schutzobjekte von kommunaler Bedeutung entlassen. Auf das Anordnen von Schutzmassnahmen wird verzichtet.

Gegen diesen Beschluss kann innert 30 Tagen, von der Publikation an gerechnet, d.h. bis am 11. April 2011, beim Baurekursgericht des Kantons Zürich, 8090 Zürich, schriftlich Rekurs erhoben werden. Die in dreifacher Ausfertigung einzureichende Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Der angefochtene Beschluss sowie die angerufenen Beweismittel sind genau zu bezeichnen und soweit möglich beizulegen. Formelle und materielle Urteile des Baurekursgerichts sind kostenpflichtig; die Kosten hat die im Verfahren unterliegende Partei zu tragen.

Der Beschluss des Gemeinderates liegt während der Rekursfrist beim Bausekretariat, Gemeindehaus, Bahnhofstrasse 10, öffentlich zur Einsichtnahme auf und kann während den ordentlichen Bürozeiten eingesehen werden.


Horgen, 11. März 2011          GEMEINDERAT HORGEN