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Allgemeines Verbot

7. Januar 2011
Der Einzelrichter im summarischen Verfahren des Bezirksgerichtes Horgen hat am 29. November 2010, nach Einsicht in das Begehren von der MPK Migros-Pensionskasse, Bachmattstrasse 59, 8048 Zürich, verfügt:
Unberechtigten wird das Führen und Abstellen von Fahrzeugen aller Art auf der Liegenschaft Kat. Nr. 7757 an der Gehrenstrasse 34 und Sennhüttenstrasse 2-8 in 8810 Horgen unter Androhung von Polizeibusse bis Fr. 200.00 untersagt. Berechtigt sind nur die Mieter auf den ihnen zugewiesenen Parkplätzen.

Wer sich durch dieses Verbot in einem Rechte verletzt glaubt, kann bei der zuständigen richterlichen Behörde eine Feststellungsklage einreichen, mit dem Begehren, es sei festzustellen, dass er ein dem Verbot entgegenstehendes besseres Recht habe oder dass das dem Verbot zugrunde liegende Recht nicht bestehe.

Die Missachtung des Verbotes wird strafrechtlich verfolgt. Der Verzeigte kann zu seiner Verteidigung dartun, dass er ein besseres Recht habe oder dass das dem Verbot zugrunde liegende Recht nicht bestehe.

Gemeindeammannamt Horgen

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