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Kindergarten-Einschreibung

11. Dezember 2010
Seit dem Schuljahr 2008/09 ist der Kindergartenbesuch obligatorisch. Anfangs Dezember haben die Eltern jener Kinder, welche zwischen dem 1. Mai 2006 und 30. April 2007 geboren wurden, eine schriftliche Information über die bevorstehende Kindergarteneinschreibung erhalten. Eltern oder Erziehungsberechtigte, welche dieses Schreiben nicht erhalten haben, werden gebeten, sich beim Schulsekretariat (Büro 423, Gemeindehaus) zu melden.
Zuteilung
Bei der Kindergartenzuteilung achtet die Schulpflege darauf, dass die Kinder in der Nähe ihrer Wohnadresse einem Kindergarten zugeteilt werden. Wünschen Eltern aus irgendeinem Grund eine Zuteilung in einen bestimmten Kindergarten, müssen sie ein schriftliches Gesuch mit entsprechender Begründung einreichen.

Vorzeitiger Eintritt in den Kindergarten
Ausnahmsweise können auch Kinder, welche bis zum 31. Juli das 4. Altersjahr vollendet haben, auf schriftliches Gesuch der Erziehungsberechtigten in den Kindergarten aufgenommen werden.

Rückstellung vom Kindergartenbesuch
Die Schulpflege kann auf schriftliches Gesuch der Erziehungsberechtigten eine Rückstellung vom Kindergartenbesuch um ein Jahr bewilligen, sofern der Entwicklungsstand eines Kindes dies erforderlich macht.

Zuteilungsgesuche sowie Gesuche um vorzeitigen Eintritt in den Kindergarten oder um Rückstellung vom Kindergartenbesuch müssen bis spätestens 25. März 2011 dem Schulsekretariat, Bahnhofstrasse 10, Postfach, 8810 Horgen, eingereicht werden.

Schulpflege Horgen

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