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Öffentliche Auflage eines Strassenprojektes

15. Oktober 2010
Folgendes Projekt wird gemäss §§ 16 und 17 des Strassengesetzes (StrG) des Kantons Zürich öffentlich aufgelegt:

Tödistrasse (Bushaltestelle)
Anpassung der Bushaltestelle
Die Projektunterlagen liegen ab Freitag, 15. Oktober 2010 während 30 Tagen, d.h. bis am Montag, 15. November 2010, während den üblichen Öffnungszeiten im Gemeindehaus, Bauamtssekretariat, Büro 510, Bahnhofstrasse 10, 8810 Horgen, zur öffentlichen Einsichtnahme auf.

Gegen das Projekt kann innerhalb der Auflagefrist schriftlich beim Gemeinderat Horgen Einsprache erhoben werden. Zur Einsprache berechtigt ist, wer durch dieses Projekt berührt ist und ein schutzwürdiges Interesse an dessen Änderung oder Aufhebung hat. Die Einsprache muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Allfällige Beweismittel sind genau zu bezeichnen und, soweit möglich, beizulegen (§17 StrG, §§ 21 ff. VRG).


Horgen, 15. Oktober 2010

Der Gemeinderat