Inhalt
Öffentliche Auflage eines Strassenprojektes
Tödistrasse (Bushaltestelle)
Anpassung der Bushaltestelle
Gegen das Projekt kann innerhalb der Auflagefrist schriftlich beim Gemeinderat Horgen Einsprache erhoben werden. Zur Einsprache berechtigt ist, wer durch dieses Projekt berührt ist und ein schutzwürdiges Interesse an dessen Änderung oder Aufhebung hat. Die Einsprache muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Allfällige Beweismittel sind genau zu bezeichnen und, soweit möglich, beizulegen (§17 StrG, §§ 21 ff. VRG).
Horgen, 15. Oktober 2010
Der Gemeinderat