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Verkehrsanordnung - Zone mit Geschwindigkeitsbeschränkung 30km/h (Plattenstrasse West)

3. September 2010
Auf folgenden Strassen wird die zulässige Höchstgeschwindigkeit für Fahrzeuge auf 30 km/h festgesetzt und als Zone signalisiert:

  • Plattenstrasse
  • Amalie Widmer-Strasse
  • Grenzweg, von der Seestrasse bis zur Plattenstrasse
  • Plattenrain

Diese Verkehrsanordnung steht unter dem Vorbehalt, dass die unterstützenden baulichen Massnahmen gemäss dem genannten Massnahmenplan von der Gemeinde umgesetzt werden. Wird die Anordnung eines Hauptelementes im rechtskräftigen baurechtlichen Entscheid geändert oder weggelassen, ist diese Verfügung hinfällig. Rekurse gegen die unterstützenden, baulichen Massnahmen sind an den Bezirksrat zu richten.

Gegen diese Verfügung kann innert 30 Tagen, von der Publikation an gerechnet, bei der Sicherheitsdirektion des Kantons Zürich, Rekursabteilung, Postfach, 8090 Zürich, Rekurs eingereicht werden. Die Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Die angefochtene Verfügung ist beizulegen oder genau zu bezeichnen. Die angerufenen Beweismittel sind genau zu bezeichnen und soweit möglich beizulegen.
Das Rekursverfahren ist kostenpflichtig; die Kosten hat die unterliegende Partei zu tragen.


Gemeinderat