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Pilzkontrolle

2. August 2010
Hirzel, Horgen, Oberrieden und Wädenswil
Gemeinsame Pilzkontrolle
Kontrollzeiten:
ab Samstag, 14. August bis ca. Mitte November 2010 jeweils am
Montag von 19.00 bis 19.30 Uhr und
Mittwoch, Samstag und Sonntag von 18.00 bis 19.00 Uhr

Die Pilzkontrolle wird für alle beteiligten Gemeinden zentral in Horgen durchgeführt.

Lokalität:
Gärtnerhaus auf dem Friedhofsareal
Kirchstrasse 58, 8810 Horgen
(50 m oberhalb reformierter Kirche, Eingang Seite Kirchstrasse)

Auszug aus der kantonalen Verordnung zum Schutz der wildwachsenden Pilze (Pilzschutzverordnung) vom 23. März 1983:

§ 2
Es dürfen nur dem Sammler bekannte Pilze gesammelt werden. Das mutwillige Zerstören von Pilzen ist verboten.

§ 5
Eine Person darf im Tag nicht mehr als ein Kilo Pilze sammeln. In der Zeit vom 1. bis und mit 10. Tag jeden Monats dürfen keine Pilze gesammelt werden.

§ 6
Übertretungen dieser Verordnung kann mit Busse bis Fr. 1'000.00 bestraft werden.

Für Hirzel, Horgen, Oberrieden und Wädenswil amten als Ortspilzexperten:

Godi Leuthold, Horgen; Anton Kälin, Horgen; René Siegenthaler, Horgenberg

Auskünfte erteilt:
Godi Leuthold, Telefon 043 244 00 88, godi.leuthold@bluewin.ch

Allgemeine Fragen beantwortet:
Gesundheits-, Energie- und Umweltamt Horgen, Telefon 044 728 42 91, umweltamt@horgen.ch

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