Inhalt
Anpassungen der Vollzugsbestimmungen und des Gebührenreglements zur Verordnung
Gegen die Anpassungen des Reglements kann innert 30 Tagen, von der Publikation an gerechnet, beim Bezirksamt Horgen, 8810 Horgen, schriftlich Beschwerde erhoben werden. Die in dreifacher Ausfertigung einzureichende Beschwerdeschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Das angefochtene Reglement ist beizulegen. Die angerufenen Beweismittel sind genau zu bezeichnen und soweit möglich beizulegen. Materielle und formelle Urteile des Bezirksrates sind kostenpflichtig; die Kosten hat die im Verfahren unterliegende Partei zu tragen.
Gemeinderat Horgen
Zugehörige Objekte
Name | |||
---|---|---|---|
1007_Vollzugsbestimmung-Abfall.pdf | Download | 0 | 1007_Vollzugsbestimmung-Abfall.pdf |
Name | Telefon | Kontakt |
---|---|---|
Energie und Umwelt | 044 728 42 91 | energieumwelt@horgen.ch |