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Anpassungen der Vollzugsbestimmungen und des Gebührenreglements zur Verordnung

23. Juli 2010
Der Gemeinderat Horgen hat mit Beschluss vom 28. Juni 2010 die Vollzugsbestimmungen und das Gebührenreglement zur Verordnung über die Abfallwirtschaft angepasst. Dabei wurden die Abfallgrundgebühren um 10 % gesenkt. Das neue Reglement tritt gemäss Beschluss des Gemeinderates am 1. Januar 2011 in Kraft.
Die neuen "Vollzugsbestimmungen und Gebührenreglement zur Verordnung über die Abfallwirtschaft" können während 30 Tagen nach Publikation beim Gesundheits-, Energie- und Umweltamt und auf Website der Gemeinde Horgen (siehe PDF-Dokument) eingesehen werden.

Gegen die Anpassungen des Reglements kann innert 30 Tagen, von der Publikation an gerechnet, beim Bezirksamt Horgen, 8810 Horgen, schriftlich Beschwerde erhoben werden. Die in dreifacher Ausfertigung einzureichende Beschwerdeschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Das angefochtene Reglement ist beizulegen. Die angerufenen Beweismittel sind genau zu bezeichnen und soweit möglich beizulegen. Materielle und formelle Urteile des Bezirksrates sind kostenpflichtig; die Kosten hat die im Verfahren unterliegende Partei zu tragen.

Gemeinderat Horgen

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