Inhalt
Öffentliche Auflage eines Strassenprojektes
Oberdorfstrasse (Bahnhof Oberdorf)
Neubau Bushaltestellen und Wertstoffsammelstelle
Gegen das Projekt kann innerhalb der Auflagefrist schriftlich beim Gemeinderat Horgen Einsprache erhoben werden. Zur Einsprache berechtigt ist, wer durch dieses Projekt berührt ist und ein schutzwürdiges Interesse an dessen Änderung oder Aufhebung hat. Die Einsprache muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Allfällige Beweismittel sind genau zu bezeichnen und, soweit möglich, beizulegen (§17 StrG, §§ 21 ff. VRG).
Gemeinderat Horgen