Inhalt

Plangenehmigungsverfahren für Starkstromanlagen

21. Mai 2010
Öffentliche Planauflage

Für Projekte
L-165466.5, 110 kV-Leitung Thalwil-Wädenswil (Leitung 207), Umisolierung von 50 kV auf 110 kV Teilstrecke Mast Nr. 53 bis Mast Nr. 57

L-101292.6, 110 kV-Leitung Thalwil-Horgen (Leitung 205) Umisolierung von 50 kV auf 110 kV Teilstrecke Mast Nr. 53 bis Mast Nr. 57

Beim Eidgenössischen Starkstrominspektorat sind die oben erwähnte Plangenehmigungsgesuche eingegangen:

Die Gesuchunterlagen liegen vom 21. Mai 2010 bis am 21. Juni 2010 im Bauamt Horgen, Büro 510, öffentlich auf.

Die öffentliche Auflage hat den Enteignungsbann nach den Artikeln 42-44 des Enteignungsgesetzes (EntG; SR 711) zur Folge.

Wer nach den Vorschriften des Verwaltungsverfahrensgesetzes (SR 172.021) oder des EntG Partei ist, kann während der Auflagefrist beim Eidgenössischen Starkstrominspektorat, Planvorlagen, Luppmenstrasse 1, 8320 Fehraltorf, Einsprache erheben. Wer keine Einsprache erhebt, ist vom weiteren Verfahren ausgeschlossen.

Innerhalb der Auflagefrist sind auch sämtliche enteignungsrechtlichen Einwände sowie Begehren um Entschädigung oder Sachleistung geltend zu machen. Nachträgliche Einsprachen und Begehren nach den Artikeln 39-41 EntG sind ebenfalls beim Eidgenössischen Starkstrominspektorat einzureichen.

Eidgenössisches Starkstrominspektorat
Planvorlagen
Luppmenstrasse 1
8320 Fehraltorf