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Vorübergehende Verkehrsbeschränkung

28. April 2010
Infolge der Sanierung der Autobahnunterführung Bergstrasse durch das ASTRA wird

ab Montag, 3. Mai 2010, bis zur Beendigung der Bauarbeiten, voraussichtlich bis Ende November 2011

eine Höhenbeschränkung von 3.50 m für sämtliche Fahrzeuge auf der Bergstrasse, im Abschnitt Gstaldenrank/Waldeggstrasse bis Eggweg, festgesetzt.

Der Zubringerdienst zur Baustelle mit höheren Fahrzeugen ist für den Baustellenverkehr gestattet. Die signalisierte Umleitung für den betroffenen Fahrverkehr in Richtung Horgenberg und zurück erfolgt via die Gemeinde Hirzel.

Gegen diese Verfügung kann innert 30 Tagen, von der Veröffentlichung an gerechnet, beim Statthalteramt 8810 Horgen, schriftlich Rekurs erhoben werden. Die Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Das Rekursverfahren ist kostenpflichtig.

Allfälligen Rekursen wird die aufschiebende Wirkung entzogen.

Tiefbauamt Horgen