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Anpassungen des Gebührenreglements für Bestattungen und Grabpflegekosten der Gemeinde Horgen

26. März 2010
Der Gemeinderat Horgen hat mit Beschluss vom 15. März 2010 das Gebührenreglement für Bestattungen und Grabpflegekosten angepasst. Das neue Gebührenreglement tritt gemäss Beschluss des Gemeinderates am 1. Mai 2010 in Kraft.
Das neue Gebührenreglement für Bestattungen und Grabpflegekosten kann während 30 Tagen nach Publikation beim Gesundheits-, Energie- und Umweltamt und auf der Website der Gemeinde Horgen eingesehen werden (siehe untenstehendes PDF-Dokument).

Gegen die Anpassungen des Gebührenreglementes kann innert 30 Tagen, von der Publikation an gerechnet, beim Bezirksamt Horgen, 8810 Horgen, schriftlich Beschwerde erhoben werden. Die in dreifacher Ausfertigung einzureichende Beschwerdeschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Das angefochtene Gebührenreglement ist beizulegen. Die angerufenen Beweismittel sind genau zu bezeichnen und soweit möglich beizulegen. Materielle und formelle Urteile des Bezirksrates sind kostenpflichtig; die Kosten hat die im Verfahren unterliegende Partei zu tragen.

Der Gemeinderat

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