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Erneuerungswahl der Gemeindebehörden für die Amtsdauer 2010 – 2014<br>2. Teil: Sonntag, 25. April 2010

22. Februar 2010
2. Wahlgang Gemeindepräsidium für die Amtsdauer 2010 – 2014
Im ersten Wahlgang konnten alle neun Sitze des Gemeinderats, nicht aber das Gemeindepräsidium, besetzt werden. Der zweite Wahlgang für das Gemeindepräsidium ist auf den 25. April 2010 angesetzt. In Anwendung von Art. 11.1 der Gemeindeordnung in Verbindung mit § 84 GPR wird ein leerer Wahlzettel verwendet.
Ferner kann für das Präsidium nur einer Person die Stimme gegeben werden, die Mitglied des Gemeinderats ist. Den Wahlunterlagen wird in Anwendung von § 61 GPR ein Beiblatt beigelegt, auf dem die gewählten Mitglieder des Gemeinderats aufgeführt werden. Nach dem Rückzug von zwei Kandidaten für das Gemeindepräsidium aus dem ersten Wahlgang verbleibt
Leuthold Theophil Johannes (Theo), 1952, Oberstufenlehrer / Schulleiter, Neuhofstrasse 13, SVP, bisher Mitglied des Gemeinderats

einziger offizieller Kandidat für das Gemeindepräsidium.


2. Teil Erneuerungswahl der Gemeindebehörden für die Amtsdauer 2010 – 2014
Auf die Wahlausschreibung vom 9. Januar 2010 sind innert Frist für die am 25. April 2010 stattfindenden Erneuerungswahlen der Gemeindebehörden für die Amtsdauer 2010 bis 2014 folgende Wahlvorschläge eingereicht worden:

Schulpflege (10 Sitze, 10 Wahlvorschläge)

Amsler Jacqueline, 1967, Hausfrau / kaufmännische Angestellte, Längebergstrasse 2, SVP, neu
Arnold Purtschert Yvonne, 1967, lic. phil. I, Höhenstrasse 7, FDP, bisher
Fröhlich Ulrich (Ueli), 1975, eidg. dipl. Mechanikermeister, NDS BWL, Käpfnerweg 19, SVP, neu
Klee Doris Martha, 1957, Dr. phil. Historikerin, Speerstrasse 8, SP, bisher
Koller-von Deschwanden Gerda Maria, 1960, Hausfrau / Sekretärin, Bergwerkstrasse 68, CVP, neu
Meyer Fritz Peter, 1955, Werkstattchef, Kalkofenstrasse 16, FDP, bisher
Oberholzer Elisabeth, 1959, Eidg. dipl. Kauffrau, Allmendgütlistrasse 36, FDP, bisher
Ruggli André Joseph, 1957, Kaufmann, Mythenstrasse 70, CVP, bisher
Steinacher-Schneider Anita Barbara, 1976, Reiseberaterin, Strohwiesstrasse 9, FDP, neu
Tröndle-Stärk Moira Silke Vreni, 1978, Betriebsökonomin FH, Glärnischstrasse 8, SP, neu

Präsidium
Oberholzer Elisabeth, 1959, Eidg. dipl. Kauffrau, Allmendgütlistrasse 36, FDP, bisher Mitglied
Ruggli André Joseph, 1957, Kaufmann, Mythenstrasse 70, CVP, bisher Mitglied


Reformierte Kirchenpflege (15 Sitze, 15 Wahlvorschläge)

Aeschbach Länzlinger Verena Regina, 1953, Heilpädagogin, Bergstrasse 52, bisher
Baumgartner-Biber Johanna Berta (Hanne), 1948, Hortmitarbeiterin, Berstrasse 29, neu
Bosshard-Hugentobler Elisabeth, 1953, Dipl. Pflegefachfrau HF, Floraweg 4, neu
Brändli Ursula Ruth (Ursi), 1946, Hausfrau / Kaufmännische Angestellte, Allmendgütlistrasse 14, bisher
Cremer Stephan Andreas, 1969, Landschaftsgärtner, Allmendgütlistrasse 20, bisher
Fässler Daniel, 1967, Postangestellter, Alte Landstrasse 29, neu
Gallmann Urs Walter, 1953, Software-Entwickler / Abteilungsleiter, Gstaldenstrasse 12b, neu
Gasser-Ackeret Anita Brigitte, 1974, Familienfrau / Sekundarlehrerin, Bergwerkstrasse 33, bisher
Häberlin-Britschgi Michael, 1970, Bautechniker, Neudorfstrasse 49, bisher
Hew-Clerici Barbara Irene, 1958, Lic. iur. Rainweg 5, neu
Kipfer Markus Walter Andreas, 1954, Dipl. Drogist / Kundenberater, Gstaldenstrasse 2a, neu
Müller Beat Conrad, 1953, Informatiker / Abteilungsleiter, Gstaldenstrasse 6c, bisher
Nüesch Nathalie Margot, 1966, Familienfrau / GL-Assistentin, Rietwiesstrasse 10, bisher
Villiger Anna Regula, 1957, Pflegefachfrau, Rotbühlstrasse 18, bisher
Zollinger Sonja, 1979, Physiotherapeutin, Rotbühlstrasse 5, neu

Präsidium
Villiger Anna Regula, 1957, Pflegefachfrau, Rotbühlstrasse 18, bisher


In Anwendung von § 53 des Gesetzes über die politischen Rechte (GPR) wird eine neue Frist von 7 Tagen bis spätestens am 2. März 2010 angesetzt, innert welcher die Wahlvorschläge zurückgezogen, geändert oder auch neue Wahlvorschläge beim Gemeinderat eingereicht werden können.

Wählbar ist jede stimmberechtigte Person, die ihren politischen Wohnsitz in der Gemeinde hat (Schulpflege) bzw. der evangelisch-reformierten Kirchgemeinde Horgen angehört (Kirchenpflege). Die Kandidatin oder der Kandidat muss mit Namen und Vornamen, Geschlecht, Geburtsdatum, Beruf, Adresse und Heimatort auf dem Wahlvorschlag bezeichnet werden. Zusätzlich können der Rufname und die Zugehörigkeit zu einer politischen Partei angegeben werden.

Jeder neue Vorschlag muss von mindestens 15 Stimmberechtigten der Gemeinde (Schulpflege) bzw. der evangelisch-reformierte Kirchgemeinde Horgen (Kirchenpflege) unter Angabe von Namen, Vornamen, Geburtsdatum und Adresse eigenhändig unterzeichnet sein. Diese können ihre Unterschrift nicht zurückziehen. Jede Person kann nur einen Wahlvorschlag unterzeichnen. Formulare für die Wahlvorschläge können beim Präsidialamt Horgen, Büro 501, Telefon 044 728 42 80 oder über die Internet-Homepage der Gemeinde (www.horgen.ch) bezogen werden.

Der Gemeinderat erklärt in Anwendung von Art. 11.1 der Gemeindeordnung und § 54 GPR die vorgeschlagenen Personen als gewählt (Stille Wahl), wenn gleich viele oder weniger Personen vorgeschlagen wurden als Stellen zu besetzen sind und zudem die provisorisch vorgeschlagenen mit den definitiv vorgeschlagenen Personen übereinstimmen.

Für die Wahl der evangelisch-reformierten Kirchenpflege ist dieses Verfahren aufgrund der derzeitigen Kirchgemeindeordnung (Art. 4, Abs. 2) nicht möglich. Sofern hier die Zahl der Vorgeschlagenen die Zahl der zu Wählenden nicht übersteigt, wird für die Erneuerungswahlen der evangelisch-reformierten Kirchgemeinde ein amtlicher Wahlzettel mit gedruckten Kandidatennamen in alphabetischer Reihenfolge verwendet.

Wenn die Voraussetzungen für eine Stille Wahl (Schulpflege) bzw. für eine Wahl mit einem gedruckten Wahlzettel (evangelisch-reformierte Kirchenpflege) nicht erfüllt sind, wird eine Urnenwahl mit einem leeren Wahlzettel durchgeführt.

Gegen diese Anordnung kann wegen Verletzung von Vorschriften über die politischen Rechte und ihre Ausübung innert 5 Tagen, von der Veröffentlichung an gerechnet, schriftlich Stimmrechtsrekurs beim Bezirksrat Horgen erhoben werden. Die Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung erhalten.


22. Februar 2010

Gemeinderat Horgen