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Verkehrsanordnung - Höchstgeschwindigkeit 60 km/h

5. Februar 2010
Im Einvernehmen mit der Stadtpolizei Wädenswil und der Gemeindepolizei Horgen hat die Sicherheitsdirektion des Kantons Zürich folgende Verkehrsanordnung verfügt:

Höchstgeschwindigkeit 60 km/h

Seestrasse (HS 3). In Wädenswil, Au, von der nordwestlichen Ortstafel bis Horgen ca. 90 Meter nach der Einmündung des Meilibachweges wird die bisher geltende Ausserorts-Höchstgeschwindigkeit von 80 km/h auf einer Länge von ca. 485 Metern in beiden Richtungen auf 60 km/h herabgesetzt.

Gegen diese Verkehrsanordnung kann innert 30 Tagen, von der Veröffentlichung an gerechnet, beim Regierungsrat des Kantons Zürich, 8090 Zürich, Rekurs erhoben werden.
Die Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Die angerufenen Beweismittel sind genau zu bezeichnen und soweit möglich beizulegen.
Das Rekursverfahren ist kostenpflichtig; die Kosten hat die unterliegende Partei zu tragen.


Stadtpolizei Wädenswil,
Gemeindepolizei Horgen