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Neubewertung Liegenschaften ab Steuerperiode 2009
Nachdem nun auch das EDV-Programm angepasst werden konnte, wird das Steueramt Horgen bis im Januar 2010 die Neubewertung umsetzen. Als steuerpflichtige Person mit Wohneigentum werden Sie das Formular der Neubewertung Ihrer Liegenschaft bis spätestens Ende Februar 2010 mit separater Post erhalten.
Bitte achten Sie darauf, dass der mitgeteilte Vermögenssteuerwert und der Eigenmietwert gemäss dieser Neubewertung in der Steuererklärung 2009 zu deklarieren sind.
Die Weisung kann heruntergeladen oder beim Steueramt bezogen werden.
Ihr Steueramt
Zugehörige Objekte
Name | |||
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Weisung.pdf | Download | 0 | Weisung.pdf |
Name | Telefon | Kontakt |
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Steuern | 044 728 42 22 | steuern@horgen.ch |