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Kindergarten-Einschreibung

12. Dezember 2009
Seit dem Schuljahr 2008/09 ist der Kindergartenbesuch obligatorisch. Anfangs Dezember haben die Eltern jener Kinder, welche zwischen dem 1. Mai 2005 und 30. April 2006 geboren wurden, eine schriftliche Information über die bevorstehende Kindergarten-Einschreibung erhalten. Eltern oder Erziehungsberechtigte, welche dieses Schreiben nicht erhalten haben, werden gebeten, sich beim Schulsekretariat (Büro 423, Gemeindehaus) zu melden.
Bei der Kindergartenzuteilung achtet die Schulpflege darauf, dass die Kinder in der Nähe ihrer Wohnadresse einem Kindergarten zugeteilt werden. Sollten Eltern aus irgendeinem Grund eine Zuteilung in einen bestimmten Kindergarten wünschen, müssen sie ein schriftliches Gesuch mit entsprechender Begründung bis spätestens 26. März 2010 dem Schulsekretariat Horgen, Bahnhofstrasse 10, Postfach, 8810 Horgen, einreichen.

Vorzeitiger Eintritt in den Kindergarten
Ausnahmsweise können auch Kinder, welche bis zum 31. Juli das 4. Altersjahr vollendet haben, in den Kindergarten aufgenommen werden. Gesuche mit entsprechender Begründung müssen bis spätestens 26. März 2010 an das Schulsekretariat gerichtet werden.

Rückstellung vom Kindergartenbesuch
Sofern der Entwicklungsstand eines Kindes es als angezeigt erscheinen lässt, kann die Schulpflege die Rückstellung um ein Jahr bewilligen. Das schriftliche Gesuch der Eltern muss auch in diesen Fällen bis spätestens 26. März 2010 dem Schulsekretariat zugestellt werden.

Schulpflege Horgen

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