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Medienmitteilung: Aus den Verhandlungen des Gemeinderats

28. November 2009
Zusätzlich zwei Initiativen an der Gemeindeversammlung vom 10. Dezember 2009
Der Gemeinderat hat den Eingang von zwei Initiativen bestätigt. Die Initiativen erfüllen die formalen Voraussetzungen im Sinn des Gemeindegesetzes und sind damit zulässig. Es handelt sich um folgende Initiativen, welche anlässlich der Gemeindeversammlung vom 10. Dezember 2009 zum Entscheid vorgelegt werden:
  1. Initiative “Begrenzung des Siedlungsgebietes”, eingereicht von der SP und den Grünen Horgen, in Vertretung von Karl Gmünder und Matthias Herfeldt
  2. Initiative „Förderung von finanziell tragbaren Wohnungen für Familien“, eingereicht von der SP Horgen, in Vertretung von Roman Ledermann

Antrag auf Ablehnung beider Initiativen „Begrenzung des Siedlungsgebiets”
Die Initiative verpflichtet den Gemeinderat, bis 2025 respektive bis zur nächsten Revision des kantonalen „Richtplans Siedlung“ für die Gemeinde Horgen keine Anträge auf eine Erweiterung des Siedlungsgebiets zu stellen und entsprechende Anträge von übergeordneten Planungsträgern oder von Privaten abzulehnen. Untergeordnete Anpassungen des Siedlungsgebietes und der Abtausch von Siedlungsgebiet sind davon nicht betroffen.

Der Gemeinderat beantragt der Gemeindeversammlung die Ablehnung dieser Initiative. Erst vor einem Jahr ist der Startschuss für eine neue Bau- und Zonenordnung gefallen. An der Gemeindeversammlung vom 11. Dezember 2008 hat der Souverän entschieden, die Bau- und Zonenordnung einer Gesamtrevision zu unterziehen. Dabei wurde der Gemeinderat beauftragt, die Gesamtrevision im Jahr 2010 im Rahmen einer Vernehmlassung und eines öffentlichen Mitwirkungsverfahrens zur Diskussion zu stellen und bis Mitte 2011 zur Abstimmung zu bringen. Das Geschäft ist im Zeitplan. Im Frühjahr 2010 beginnt die Öffentlichkeitsarbeit mit Vernehmlassung und Mitwirkungsverfahren, mit dem Ziel, eine breit abgestützte und konsensfähige Lösung für die bauliche Entwicklung der Gemeinde zu finden. Das offene Mitwirkungsverfahren mittels dieser Initiative schon vor Beginn einzuschränken widerspricht dem an der Gemeindeversammlung vom 11. Dezember 2008 zum Ausdruck gebrachten Volkswillen. In diesem für die weitere positive Siedlungsentwicklung bedeutenden Geschäft muss von Beginn an der Dialog mit der Bevölkerung gepflegt werden. Nur so kann eine breit abgestützte und konsensfähige Lösung gefunden werden. Ein von den Initianten gefordertes Moratorium für rund 15 Jahre wäre unverhältnismässig und ist abzulehnen.

„Förderung von finanziell tragbaren Wohnungen für Familien“
Mittels dieser Initiative wird der Gemeinderat – im Sinne einer Daueraufgabe – beauftragt, alles daran zu setzen, in den nächsten 10 Jahren den heutigen Bestand an Wohnungen von Wohnbaugenossenschaften und anderen gemeinnützigen Wohnbauträgern in Horgen, die ihren Wohnbestand nach dem Prinzip der Kostenmiete vermieten, um mindestens 10% zu erhöhen. Dabei werden in der Initiative ferner klare Rahmenbedingungen genannt. Der Gemeinderat lehnt auch diese Initiative ab und unterbreitet der Gemeindeversammlung einen Gegenvorschlag. Der Gemeinderat hat bereits in der laufenden Amtsperiode der in der Initiative enthaltenen Thematik Beachtung geschenkt. Er prüfte und wird auch künftig bei seiner Tätigkeit situativ Möglichkeiten für die Realisierung von bezahlbarem Wohnraum prüfen. So unterbreitete der Gemeinderat den Stimmberechtigten an der Gemeindeversammlung vom 19. Juni 2008 den Abschluss eines Baurechtsvertrags mit der Wohnbaugenossenschaft BAHOGE, Zürich. Diese Vorlage wurde an der nachträglich verlangten Urnenabstimmung – da mit einem Baulandverkauf als Doppelvorlage verknüpft – abgelehnt. Der Gemeinderat ist überzeugt, dem Souverän in der neuen Legislatur 2010/2014 – und nicht analog der Initiative erst in den nächsten 10 Jahren – erneut eine Vorlage mit dem Ziel der Förderung von finanziell tragbaren Wohnungen für Familien unterbreiten zu können. Der Gemeinderat unterbreitet den Stimmberechtigten den folgenden Gegenvorschlag:
„Der Gemeinderat unterstützt die Erhaltung und die Erneuerung der vorhandenen günstigen Genossenschaftswohnungen. Er setzt sich zum Ziel, in der Amtsdauer 2010 bis 2014 (Aufnahme in die Legislaturziele) mit einem geeigneten Partner ein Projekt zugunsten des sozialen Wohnungsbaus zu erarbeiten und dem Souverän zum Entscheid vorzulegen. Der Gemeinderat berichtet in seinem Rechenschaftsbericht jährlich über den Stand der Zielerreichung.“
Die Stimmberechtigten werden in diesen Tagen mit einer zusätzlichen Weisung informiert.

Neuer Ortsplan mit integriertem Wildnispark Zürich/Sihlwald liegt vor
Der bisherige Horgner Ortsplan stammt aus dem Jahr 1998. Die letzten 10 Jahre hat auch Horgen bewegt. Bedingt durch die Bautätigkeit, durch neue Strassen- und Wegnamen, aber auch durch den neuen Wildnispark Zürich/Sihlwald ist der Karteninhalt überholt und nicht mehr aktuell. Als erstes Kartenwerk im Kanton Zürich ist im neuen – durch das Horgner Vermessungsamt erstellten – Ortsplan der Wildnispark mit sämtlichen regionalen Wanderwegen, Velorouten, Feuerstellen etc. integriert. Die Detailinformationen zum kürzlich eröffneten Park bereichern den neuen Ortplan im Massstab 1:8500. Ab sofort kann der Ortsplan, welcher auch die öffentlichen Gebäude und Parkierungsanlagen, Bushaltestellen, Recycling-Sammelstellen etc. enthält, für Fr. 15.00 beim Schalter der Einwohnerkontrolle abgeholt oder auf der Website im Online-Schalter bestellt werden.

Projektstart „Familienergänzende Kinderbetreuung Horgen“
Im Rahmen der Festsetzung der Legislaturziele 2006 bis 2010 hat sich der Gemeinderat zum Ziel gesetzt, die Entwicklung der familienergänzenden Kinderbetreuung zu analysieren und in der Folge möglichst alle Angebote (nicht nur die gemeindeeigenen) als Trägerschaft zu vernetzen und aufeinander abzustimmen. Die Zuständigkeit für die Umsetzung liegt bei der Schulpflege, der Jugendpolitik und der Abteilung Soziales. Der Gemeinderat hat in diesem Zusammenhang dem Start des Projekts unter externer Begleitung von Christoph Bänziger, dipl. Sozialarbeiter FH MAS, Nänikon, zugestimmt. Christoph Bänziger kennt als ehemaliger Leiter des Bezirksjugendsekretariates Horgen die bestehenden Angebote. Der Gemeinderat wird nach der Auftragsdefinition über die weiteren Schritte orientieren.

Gemeindeversammlungs-Daten 2010
  • 24. Juni 2010
  • 16. September 2010 (provisorisch)
  • 9. Dezember 2010

Baubewilligungen

  • Mächler Generalunternehmung AG, Lachen, Abbruch/Neubau eines Mehrfamilienhauses mit Garage sowie drei Balkonanbauten am bestehenden Mehrfamilienhaus, Seestrasse 313 und 315
  • Peter und Monica Wirth, Horgen, Abbruch/Neubau eines Einfamilienhauses, Bergstrasse 33
  • George und Lilly Quinn, Wollerau, Umbau des Einfamilienhauses, Kirchstrasse 71e
  • Uwe Sailer und Katharina Nüesch, Zollikon, Abbruch der Garage sowie Um- und Anbau des Gebäudes, Allmendgütlistrasse 27
  • Bea Stadlin, Horgen, Ersetzen von Pflanzenhecken durch Betonelemente, Reithystrasse 97
  • Trüb AG, Horgen, Ersatz der bestehenden Betonanlage, Waldhofstrasse 14
  • Stovag AG, Zürich, Abbruch/Neubau eines Mehrfamilienhauses und einer Garage, Drusbergstrasse 12
  • Mobimo Verwaltungs AG, Küsnacht, Abbruch/Neubau einer Tiefgarage, Seestrasse 80
  • PKE Vorsorgestiftung Energie, Zürich, Abbruch/Neubau eines Mehrfamilienhauses und einer Tiefgarage, Glärnischstrasse
  • Kurt April, Horgen, Neugestaltung des Hauseingangbereichs mittels Pergola/Rankgerüst, Ebnetstrasse 78
  • Markus und Silvia Schleiss und Thomas Rüegg, Horgen, Anbau eines unbeheizten Wintergartens im Erdgeschoss, Anbau eines gedeckten Sitzplatzes im Obergeschoss sowie die Erstellung einer Solaranlage auf dem Dach, Waidlistrasse 2
  • Kantonspolizei Zürich, Urdorf, Montage einer Antennenanlage für das Mobilfunknetz bei der Station Sihlwald
  • Pascal und Barbara Franc-Bichler, Horgen, Aufstockung des Anbaus, Ebnetstrasse 6
  • Politische Gemeinde Horgen, Erstellen eines zweistöckigen Grundstufengebäudes mit Verbindungsgang/Passerelle zum best. Schulhaus sowie Erstellen eines Kleintierstalls, Waldeggstrasse 5
Ferner hat der Gemeinderat …
– für die Ingenieurarbeiten im Rahmen der Strassen- und Werkleitungssanierung in der Bergstrasse, Abschnitt Bergli bis Ebnetstrasse, ein Projektierungskredit von Fr. 151'000.00 bewilligt.
– das Projekt für die Sanierungsarbeiten an den EW- und Wasserleitungen im Bereich Moorschwand - Oberhof mit Kosten von Fr. 285'140.00 genehmigt.
– das Projekt für den Neubau der Wasserleitung Oberhof - Wührenbach mit Kosten von Fr. 242'100.00 genehmigt.
– die Organisationsverordnung auf die kommende Amtsperiode 2010/2014 genehmigt.
– den teilweisen Ersatz der Hardware (PC und Bildschirme) in der Gemeindeverwaltung mit Kosten von Fr. 95'000.00 bewilligt.
– die Lieferaufträge für die Bepflanzung des Friedhofs für Sommer/Herbst 2010 und Frühling 2011 mit Kosten von Fr. 32'909.45 vergeben.
– der Ersatzbeschaffung eines Polizeieinsatzfahrzeuges mittels Leasingvertrag zugestimmt.

Gemeinderat Horgen