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Erneuerungswahl der Gemeindebehörden für die Amtsdauer 2010 – 2014 <br>1. Teil: Sonntag, 31. Januar 2010<br>Provisorische Wahlvorschläge und Ansetzung der zweiten Frist

17. November 2009
Auf die Wahlausschreibung vom 3. Oktober 2009 sind innert Frist für die am 31. Januar 2010 stattfindenden Erneuerungswahlen der Gemeindebehörden für die Amtsdauer 2010 bis 2014 folgende Wahlvorschläge eingereicht worden:
Gemeinderat (9 Sitze, 9 Wahlvorschläge)

  • Arnold Andreas Karl , 1958, Bankangestellter, Schmiedweg 8, SVP, neu
  • Brunner Hans Peter , 1955, Jurist, Einsiedlerstrasse 161, FDP, neu
  • Gübeli Jacqueline , 1951, selbst. Redaktorin / PR-Fachfrau, Pestalozziweg 11, SP, bisher
  • Leuthold Hans Peter , 1949, Eidg. Dipl. Schreinermeister, Churfirstenstrasse 23, FDP, bisher
  • Leuthold Theophil Johannes (Theo) , 1952, Oberstufenlehrer / Schulleiter, Neuhofstrasse 13, SVP, bisher
  • Mosbacher Daniela Marianne, 1959, Primarlehrerin, Rohrstrasse 12, FDP, bisher
  • Riedtmann Hans Jakob (Joggi) , 1955, Dr. med., selbst. Chirurg, Oberdorfstrasse 3, SP, bisher
  • Roffler Emil , 1948, Marketingplaner / Abteilungsleiter, Gstaldenstrasse 4e, SVP, bisher
  • Vielmi Denise , 1957, Sachbearbeiterin, Karrenstrasse 3, CVP, bisher
Präsidium

  • Leuthold Hans Peter , 1949, Eidg. Dipl. Schreinermeister, Churfirstenstrasse 23, FDP, bisher Mitglied
  • Leuthold Theophil Johannes (Theo) , 1952, Oberstufenlehrer / Schulleiter, Neuhofstrasse 13, SVP, bisher Mitglied
  • Riedtmann Hans Jakob (Joggi) , 1955, Dr. med., selbst. Chirurg, Oberdorfstrasse 3, SP, bisher Mitglied
Sozialbehörde (6 Sitze, 6 Wahlvorschläge)

  • Hickert Sabine , 1975, Pflegefachfrau, Kirchrain 36, FDP, neu
  • Keller Marcel Alexander , 1965, Dipl. Ing. FH, Wagnerweg 4, SP, bisher
  • Kleiner Christoph Peter , 1957, Informatiker, Rotwegstrasse 6, CVP, bisher
  • Mettler Josef, 1982, Meister-Landwirt, Einsiedlerstrasse 453, SVP, neu
  • Nüesch Beat Christoph , 1965, Vizedirektor, Rietwiesstrasse 10, FDP, bisher
  • Stünzi Heidi Magdalena , 1955, Primarlehrerin, Rietwiesstrasse 25, SP, bisher
Rechnungsprüfungskommission (7 Sitze, 8 Wahlvorschläge)

  • Bestel Walter, 1960, Betriebsökonom HWV / Senior Controller, Einsiedlerstrasse 163, SVP, neu
  • Gemperle Roman Santiago, 1957, Direktionsmitglied, Tunnelstrasse 3, FDP, bisher
  • Jäckle Felix Kaspar, 1952, Bankangestellter, Schmiedweg 8, SVP, bisher
  • Kappeler Uwe Heinz, 1962, Betriebsökonom, Churfirstenstrasse 1, FDP, neu
  • Koller Bruno André, 1960, kaufmännischer Angestellter, Bergwerkstrasse 68, CVP, neu
  • Ledermann Roman, 1981, Software Ingenieur FH, Glärnischstrasse 6, SP, neu
  • Marazzotta Lorenzo, 1972, Rechtsanwalt, Sonnenrain 12, SVP, neu
  • Niggli Urs, 1962, Wirtschaftsprüfer, Neudorfstrasse 30, SP, bisher 

Präsidium

  • Niggli Urs, 1962, Wirtschaftsprüfer, Neudorfstrasse 30, SP, bisher

In Anwendung von § 53 des Gesetzes über die politischen Rechte (GPR) wird eine neue Frist von 7 Tagen bis spätestens am 24. November 2009 angesetzt, innert welcher die Wahlvorschläge zurückgezogen, geändert oder auch neue Wahlvorschläge beim Gemeinderat eingereicht werden können. 

Wählbar ist jede stimmberechtigte Person, die ihren politischen Wohnsitz in der Gemeinde hat. Die Kandidatin oder der Kandidat muss mit Namen und Vornamen, Geschlecht, Geburtsdatum, Beruf, Adresse und Heimatort auf dem Wahlvorschlag bezeichnet werden. Zusätzlich können der Rufname und die Zugehörigkeit zu einer politischen Partei angegeben werden.

Jeder neue Vorschlag muss von mindestens 15 Stimmberechtigten der Gemeinde unter Angabe von Namen, Vornamen, Geburtsdatum und Adresse eigenhändig unterzeichnet sein. Diese können ihre Unterschrift nicht zurückziehen. Jede Person kann nur einen Wahlvorschlag unterzeichnen. Das Formular für die Wahlvorschläge finden Sie im untenstehenden PDF-Dokument oder können beim Präsidialamt Horgen, Büro 501, Telefon 044 728 42 80 bezogen werden.

Der Gemeinderat kann in Anwendung von Art. 3.4.1 der geltenden Gemeindeordnung bzw. von Art. 11.1 der per 1.1.2010 revidierten Gemeindeordnung und § 54 GPR die vorgeschlagenen Personen als gewählt erklären (Stille Wahl), wenn gleich viele oder weniger Personen vorgeschlagen wurden als Stellen zu besetzen sind und zudem die provisorisch vorgeschlagenen mit den definitiv vorgeschlagenen Personen übereinstimmen.

Wenn die Voraussetzungen für eine Stille Wahl nicht erfüllt sind, wird eine Urnenwahl mit einem leeren Wahlzettel durchgeführt.

Gegen diese Anordnung kann wegen Verletzung von Vorschriften über die politischen Rechte und ihre Ausübung innert 5 Tagen, von der Veröffentlichung an gerechnet, schriftlich Stimmrechtsrekurs beim Bezirksrat Horgen erhoben werden. Die Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung erhalten.

17. November 2009
Gemeinderat Horgen

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