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Vorübergehende Verkehrsbeschränkung

11. Oktober 2018
Infolge Werkleitungsbauarbeiten in der Asylstrasse, wird für die Asylstrasse, im Abschnitt Seestrasse bis Buswendeschlaufe, ab Montag, 15. Oktober 2018, bis voraussichtlich Ende Dezember 2018, ein Verkehrssystem mit Lichtsignalanlage angeordnet.

Der Durchgang für die Fussgänger ist jederzeit gewährleistet.

Gegen diese Verfügung kann innert 20 Tagen, von der Veröffentlichung an gerechnet, beim Statthalteramt Horgen, Seestrasse 124, 8810 Horgen, schriftlich Rekurs erhoben werden. Die Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Das Rekursverfahren ist kostenpflichtig. Allfälligen Rekursen wird die aufschiebende Wirkung entzogen.

Gemeindewerke Horgen

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