Inhalt

Zustimmung zum privaten Gestaltungsplan «Alter Sternen» und Festlegung des Gewässerraums im Sinne von Art. 41a GSchV im Geltungsbereich des Gestaltungsplans

24. August 2018

Öffentliche Bekanntmachung und Auflage gemäss § 7 Abs. 2 PBG und § 15 i Abs. 2 HWSchV

Die Gemeindeversammlung Horgen hat mit Beschluss vom 7. Juni 2018 dem privaten Gestaltungsplan «Alter Sternen», umfassend die Grundstücke Kat.-Nrn. HN2826, HN2829, HN3597, HN8490, HN10813 und HN10814 zugestimmt. Anschliessend erfolgte die Genehmigung des privaten Gestaltungsplans «Alter Sternen» durch die Baudirektion mit Verfügung Nr. 0960 vom 13. August 2018.

Ferner hat die Baudirektion mit Verfügung Nr. 0419 vom 16. Juli 2018 gestützt auf § 15 der Verordnung über den Hochwasserschutz und die Wasserbaupolizei (HWSchV) vom 14. Oktober 1992 (Fassung gemäss RRB vom 5. Oktober 2016, in Kraft seit 1. Januar 2017, LS 724.112) den Gewässerraum am Wüeribach, öffentliches Gewässer Nr. 18.0, im Geltungsbereich des privaten Gestaltungsplans «Alter Sternen» festgelegt.

Auflage:
Die Akten und Pläne können vom 24. August 2018 während 30 Tagen bei der Gemeindeverwaltung Horgen, Hochbauamt (Büro 510), während den ordentlichen Öffnungszeiten eingesehen werden.

Rechtsmittel:
Gegen die Festlegung des Gewässerraums kann innert 30 Tagen, von der Veröffentlichung an gerechnet, beim Baurekursgericht, Postfach, 8090 Zürich, schriftlich Rekurs eingereicht werden. Die in dreifacher Ausführung einzureichende Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Die angefochtene Verfügung ist beizulegen. Die angerufenen Beweismittel sind genau zu bezeichnen und soweit möglich beizulegen. Materielle und formelle Entscheide der Rekursinstanz sind kostenpflichtig; die Kosten hat die im Verfahren unterliegende Partei zu tragen.

Gemeinde Horgen

Zugehörige Objekte