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Privater Gestaltungsplan «Alter Sternen» - Festsetzung und kantonale Genehmigung

24. August 2018

Die Stimmberechtigten der Gemeinde Horgen haben an der Gemeindeversammlung vom 7. Juni 2018 folgende Beschlüsse gefasst:

  1. Dem Privaten Gestaltungsplan «Alter Sternen» wird zugestimmt.
  2. Der Bericht gemäss Art. 47 der Raumplanungsverordnung (RPV) wird zur Kenntnis genommen.

Die Baudirektion des Kantons Zürich hat mit Verfügung Nr. 0960/18 vom 13. August 2018 den Privaten Gestaltungsplan «Alter Sternen» genehmigt.

Auflage:
Die Unterlagen liegen ab dem 24. August 2018 während 30 Tagen während den ordentlichen Öffnungszeiten zur Einsicht auf der Gemeindeverwaltung Horgen, Hochbauamt (Büro 510) auf (§ 5 Abs. 3 PBG).

Rechtsmittel:
Gegen den Festsetzungsbeschluss der Gemeindeversammlung sowie gegen den Genehmigungsentscheid der Baudirektion kann innert 30 Tagen, von der Veröffentlichung an gerechnet, schriftlich Rekurs beim Baurekursgericht erhoben werden (§§ 329 ff. PBG).

Die Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Der angefochtene Beschluss ist, soweit möglich, beizulegen oder genau zu bezeichnen. Die angerufenen Beweismittel sind genau zu bezeichnen und soweit wie möglich beizulegen. Rekursentscheide des Baurekursgerichts sind kostenpflichtig; die Kosten hat die im Verfahren unterliegende Partei zu tragen.

Gemeinde Horgen

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