Inhalt

Baulinienvorlage Standseilbahn Horgen

15. Juni 2018

Der Gemeinderat hat am 20.11.2017 den ersten Entwurf einer Baulinienvorlage zur Raumsicherung der im kommunalen und regionalen Richtplan eingetragenen Standseilbahn zwischen dem Horgner Zentrum und dem Bahnhof Oberdorf dem Kanton und der ZPZ zur Vorprüfung eingereicht. Nach Eingang der Vorprüfungsberichte der ZPZ (08.02.2018) und des Kantons (17.04.2018) wurde die Baulinienvorlage entsprechend ergänzt und bereinigt.

Das Baulinienplanverfahren gemäss § 108 PBG schreibt keine Mitwirkung der Bevölkerung vor. Aufgrund der Bedeutung und Wichtigkeit dieser Investition in eine umweltgerechte und effiziente Mobilität lädt der Gemeinderat die Bevölkerung der Gemeinde Horgen und insbesondere die von der Planfestsetzung betroffenen Grundeigentümer ein, sich im Rahmen eines informellen Mitwirkungsverfahrens zur Baulinienvorlage zu äussern. Dazu werden die Baulinienvorlage und das Vorprojekt für die Standseilbahn freiwillig während 60 Tagen öffentlich aufgelegt.

Die von der Baulinienvorlage direkt betroffenen Grundeigentümer wurden mittels Informationsschreiben über den Terminplan des Baulinienverfahrens, inkl. Hinweis auf das informelle Mitwirkungsverfahren, orientiert, bzw. auf die öffentliche Auflage hingewiesen.

Die Unterlagen liegen während 60 Tagen ab der Publikation, das heisst vom 15. Juni 2018 bis 15. August 2018 beim Hochbauamt Horgen (Büro 510), Gemeindehaus, Bahnhofstrasse 10, öffentlich auf und können während den ordentlichen Bürozeiten eingesehen werden. Während der Auflagefrist kann sich jedermann zur Baulinienvorlage äussern. Anregungen und Einwendungen sind spätestens bis zum 17. August 2018 (Datum des Poststempels) schriftlich und im Doppel an den Gemeinderat Horgen zu richten. Sie haben einen Antrag und dessen Begründung zu enthalten. Über das Ergebnis der informellen Mitwirkung wird ein Bericht verfasst.

Gemeinderat Horgen

Zugehörige Objekte