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Revision Gaspreisetarif ab 1. Juli 2018

4. Juni 2018
Erwägungen
Die Gasversorgung Horgen passt ihre Gaspreise den höheren Beschaffungskosten an und erhöht ihre Gaspreise um 1.3 Rappen pro Kilowattstunde (Rp./kWh). Die Grundgebühren und Biogas-Aufpreise sind von dieser Preisänderung nicht betroffen.

Die Preisänderungen erfolgen per 1. Juli 2018. Der Preisüberwacher wurde zur Vernehmlassung eingeladen.

Inkraftsetzung
Gestützt auf den Gemeindeversammlungsbeschluss vom 10. Dezember 2009 fallen Änderungen der Energie- und Wassertarife in die Befugnis des Gemeinderates.

Der Gemeinderat hat an seiner Sitzung vom 28. Mai 2018 beschlossen,
1. die Gaspreise per 1. Juli 2018 um 1.3 Rp./kWh zu erhöhen; die Grundgebühren sowie Biogas-Aufpreise sind von dieser Preisänderung nicht betroffen.
Die detaillierten Preis-/Tarifblätter sind bei den Gemeindewerken Horgen erhältlich oder auf unserer Website unter Reglemente/Merkblätter abrufbar.

Rechtsmittelbelehrung
Gegen diesen Beschluss kann innert 30 Tagen, von der Publikation an gerechnet, beim Bezirksrat Horgen, Seestrasse 214, 8810 Horgen, schriftlich Rekurs erhoben werden. Die in dreifacher Ausführung einzureichende Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Der angefochtene Beschluss sowie die angerufenen Beweismittel sind genau zu bezeichnen und, soweit möglich, beizulegen.


Gemeindewerke Horgen

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