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Anordnung einer Urnenabstimmung

3. Mai 2018
Anordnung einer Urnenabstimmung für die Evangelisch-reformierte Kirchgemeinde Horgen
Am Sonntag, 10. Juni 2018, finden folgende Urnengeschäfte der Evangelisch-reformierten Kirchgemeinde Horgen statt: - Sanierung und Umbau des Pfarrhauses an der Rütelerstrasse 20 mit einem Baukredit von Fr. 2'170'000.00. - Gewährung eines zinslosen Darlehens von Fr. 350'000.00 an den CEVI Horgen für die Sanierung der Kapelle Stockerstrasse mit einer Rückzahlung in Raten von mindestens Fr. 30'000.00 pro Jahr. Stimm- und Wahlberechtigung

Stimm- und wahlberechtigt sind alle Mitglieder der Evangelisch-reformierten Kirchgemeinde Horgen, die in der politischen Gemeinde Horgen Wohnsitz und das 16. Altersjahr vollendet haben sowie über das Schweizer Bürgerrecht oder eine ausländerrechtliche Bewilligung B, C oder Ci verfügen.

Stimmberechtigte, die ihren Stimmrechtsausweis und die Stimmzettel bis Samstag, 19. Mai 2018 nicht erhalten haben, können das Stimmmaterial bis Freitagvormittag, 8. Juni 2018, beim Präsidialamt verlangen. Die Stimmzettel sind eigenhändig und handschriftlich auszufüllen. Ausübung des Stimmrechts Die Stimmberechtigten haben folgende Möglichkeiten: - Persönlich an der Urne zu den auf dem Stimmrechtsausweis angegebenen Urnenöffnungszeiten. Dabei ist der immer zu unterschreibende Stimmrechtsausweis abzugeben. - Brieflich ab Empfang des Stimmmaterials bis spätestens zur Schliessung des Urnenlokals am Abstimmungssonntag, unter Beachtung der auf dem Stimmrechtsausweis angegebenen Bestimmungen für die briefliche Stimmabgabe. - Stellvertretung durch eine beliebige stimmberechtigte Person. Wer sich an der Urne vertreten lassen möchte, muss den Stimmrechtsausweis unterschreiben und ihn der Stellvertreterin oder dem Stellvertreter zur Abgabe an die Urne mitgeben. Eine stimmberechtigte Person kann höchstens zwei weitere Personen an der Urne vertreten. Abstimmungslokal, Wahlbüro und Auszählung Das Urnenlokal befindet sich im Gemeindehaus Horgen. Die Öffnungszeiten sind auf dem Stimmrechtsausweis aufgedruckt. Das Auszählen der Stimmzettel erfolgt am Abstimmungssonntag ab 09.00 Uhr im Gemeindehaus Horgen. Im Übrigen wird für die Durchführung der Abstimmungen und Wahlen auf das Gesetz über die politischen Rechte (GPR) verwiesen. Das Stimmregister liegt im Präsidialamt bis am Freitag vor dem Urnengang zur Einsicht auf. Gegen diese Anordnung kann wegen Verletzung von Vorschriften über die politischen Rechte und ihre Ausübung innert 5 Tagen, von der Veröffentlichung an gerechnet, schriftlich Rekurs in Stimmrechtssachen beim Bezirksrat Horgen, Postfach, 8810 Horgen, erhoben werden. Die Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Horgen, 3. Mai 2018 Im Auftrag der Evangelisch-reformierten Kirchenpflege Gemeinderat Horgen

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